Berlin (dpa/tmn) - Wer von einem Handwerker nach Stürmen seine Fassaden und das Dach prüfen und reparieren lässt, kann die Kosten steuerlich absetzen. Darauf weist der Verband privater Bauherren in Berlin hin.
Von den Arbeitskosten des Handwerkers dürfen 20 Prozent von maximal 6000 Euro pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer maximal möglichen Ersparnis von 1.200 Euro.
Voraussetzung dabei: Es muss eine ordentliche Rechnung vorliegen, in der Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind. Außerdem muss die Rechnung per Überweisung beglichen werden. Ein weiterer Vorteil einer Rechnung: Eigentümer haben damit auch gleich noch den Beweis für die Erfüllung ihrer Verkehrssicherungspflicht in den Händen. Im Falle eines Falles wird ein Richter danach fragen.
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