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Immobilien:Beim Hausverkauf Genehmigungen und Rechnungen bereithalten

Berlin (dpa/tmn) - Hausbesitzer sind verpflichtet, Kaufinteressenten einen gültigen Energieausweis des Gebäudes vorzulegen. Sonstige Unterlagen müssen Verkäufer nicht weiterreichen. Aber der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin rät, einige aussagekräftige Unterlagen früh zusammenzusuchen.

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Berlin (dpa/tmn) - Hausbesitzer sind verpflichtet, Kaufinteressenten einen gültigen Energieausweis des Gebäudes vorzulegen. Sonstige Unterlagen müssen Verkäufer nicht weiterreichen. Aber der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin rät, einige aussagekräftige Unterlagen früh zusammenzusuchen.

Viele Käufer erwarten es, die aussagekräftigen Unterlagen einzusehen und es erlaube ihnen, den Wert der Immobilie einzuschätzen. Zu den Unterlagen sollten auf jeden Fall Pläne, Statikberechnungen, Genehmigungen sowie Mess- und Wartungsprotokolle gehören - also alles, was belegt, dass das Haus in seinem aktuellen Zustand genehmigt wurde. Auch Rechnungen über Reparaturen, Garantieurkunden und Gebrauchsanweisungen sollte man bereithalten.

Grundbuchauszüge sind ebenfalls empfehlenswert. Denn sie belegen dem Käufer, dass der Verkäufer das Haus tatsächlich besitzt und weder Schulden und sonstige Verbindlichkeiten sowie Baulasten vorliegen. Grundbuchlasten würden letztlich bei einem Notartermin zum Verkauf eh besprochen werden.

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