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Immobilien:Barzahlungsgebühr durch Handwerker kann rechtswidrig sein

Stuttgart (dpa/tmn) - Wenn ein Handwerker für Barzahlung eine Extragebühr verlangt, kann das rechtswidrig sein. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin.

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Stuttgart (dpa/tmn) - Wenn ein Handwerker für Barzahlung eine Extragebühr verlangt, kann das rechtswidrig sein. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hin.

Das sei der Fall, wenn eine Firma ihren Kunden nicht mindestens ein kostenfreies Zahlungsmittel anbietet. Dazu ist sie verpflichtet. Bei anderen Zahlungsmöglichkeiten gilt aber dann außerdem: Die zusätzlichen Kosten dafür dürfen nur so hoch sein wie die Kosten, die dem Unternehmen dadurch entstehen.

Die Verbraucherzentrale nennt als Beispiel einen konkreten Fall: Ein Reparaturdienst verlangte von seinem Kunden 25 Euro extra. Grund war laut Vermerk auf der Rechnung eine „abweichende Zahlungsart“. Allerdings hatte man dem Kunden überhaupt keine andere Zahlungsmöglichkeit angeboten. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale handelt es sich dabei um die Verwendung von rechtswidrigen Klauseln.

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