Immobilien:Auch Eigentümer müssen laufende Kosten leisten

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Berlin (dpa/tmn) - Wohnen kann man nicht umsonst - auch als Eigentümer nicht. In Eigentumsgemeinschaften (WEG) werden die Nebenkosten über das sogenannte Hausgeld abgerechnet. Abgedeckt werden damit in der Regel unter anderem Heizkosten, Rücklagen oder Verwaltungskosten, heißt es in der Zeitschrift "Meine Wohnung - unser Haus" (02/2021) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland.

Die Höhe des Hausgeldes ist in jeder WEG unterschiedlich. Wie viel Hausgeld fällig wird, ergibt sich aus verschiedenen Faktoren, zum Beispiel dem Alter der Immobilie. In Neubauten dürfte die Instandhaltungsrücklage in der Regel wesentlich niedriger sein als in Altbauten. Auch die Größe der Wohneigentumsanlage und die Ausstattung spielen eine Rolle. So verursachen zum Beispiel der Betrieb eines Aufzuges oder die Pflege größerer Gartenflächen Kosten.

Wie viel Hausgeld zu zahlen ist, wird von der Verwaltung auf Basis des Wirtschaftsplanes kalkuliert. Die Eigentümerversammlung, die auch den jeweiligen Wirtschaftsplan beschließt, entscheidet damit auch über die Höhe des Hausgeldes. Im Rahmen der Jahresabrechnung wird das Hausgeld mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet.

© dpa-infocom, dpa:210621-99-80666/2

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