Illegaler Musiktausch:Eltern haften nicht immer

Eltern haften nicht automatisch, wenn Kinder illegal Musik tauschen.

Eltern haften nicht automatisch, wenn ihre Kinder vom PC der Familie aus illegal Musiktitel im Internet getauscht haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Richter bestätigten damit zwar ihre bisherige Rechtsprechung. Im konkreten Fall wiesen die Richter jedoch Revisionen von drei Familien ab, die von Schallplattenfirmen verklagt worden waren. Sie müssen jetzt Schadensersatz und Abmahnkosten in jeweils vierstelliger Höhe zahlen.

Die Beklagten hatten unter anderem eine strengere Beweislast für die Musikindustrie gefordert und das Verfahren zur Feststellung ihrer jeweiligen IP-Adressen als fehlerhaft bezeichnet. Die Firmen Warner Music, Sony Music, Universal Music und EMI hatten Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing geltend gemacht. Die Familien sollen etliche Musiktitel zum Herunterladen verfügbar gemacht haben. "Eltern haften damit für ihre Kinder bei Urheberrechtsverletzungen über das Internet, wenn sie nicht beweisen können, ihre Kinder hinreichend aufgeklärt zu haben. Eine allgemeine Belehrung genügt nicht, sondern sie muss sich auf die Illegalität von Tauschbörsen beziehen. Zugleich muss den Sprösslingen die Teilnahme an solchen Angeboten ausdrücklich untersagt werden", sagte der Medienanwalt Johannes von Rüden zu dem Urteil.

Beim Filesharing stellt jeder, der Dateien herunterlädt, auch welche bereit, das erledigt die Software automatisch. In einem der drei Fälle waren mit dem Computer einer Frau mehr als 400 Musiktitel heruntergeladen worden. Die 14-jährige Tochter hatte dies eingestanden. Die Vorinstanz glaubte der Mutter deshalb nicht, dass sie ihr Kind ausreichend belehrt hatte. In zwei weiteren Fällen behaupteten beklagte Väter, dass Internetprovider die IP-Adresse, die Auskunft über einen Computeranschluss gibt, falsch ermittelt hätten und ein Unbekannter ihren Computeranschluss missbraucht habe. Ihre Anwälte forderten Gutachten zur Genauigkeit solcher Adressermittlungsprogramme.

Über die Haftung für minderjährige Kinder hatte der BGH bereits im Jahre 2012 entschieden. Demnach haften Eltern grundsätzlich nicht, wenn Kinder im Internet illegal Musik tauschen. Eltern müssen ihre Kinder aber zuvor darüber belehrt haben, dass die Teilnahme an Tauschbörsen rechtswidrig ist, und sie dürfen keinen Verdacht haben, dass ihr Kind das Verbot ignoriert. Die Richter hatten das so begründet, dass Eltern ihren Kindern nicht "grundsätzlich misstrauen" müssen und nicht verpflichtet seien, sie beim Surfen im Internet zu überwachen oder den Rechner regelmäßig zu überprüfen. Seit 2014 gilt dies auch für volljährige Kinder, die noch bei den Eltern leben.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: