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Ihr Forum:Rauchen auf dem Balkon: Wie bewerten Sie das BGH-Urteil?

Einem Rentner wurde die Wohnung gekündigt, weil sein Rauch eine "intensive, nicht mehr hinnehmbare, unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung" darstelle. Dagegen zog er vor den BGH - und hatte nun zumindest teilweise Erfolg.

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  • BGH-Urteil: Rauchender Rentner darf vorerst bleiben

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