Ihr Forum:Rauchen auf dem Balkon: Wie bewerten Sie das BGH-Urteil?
Einem Rentner wurde die Wohnung gekündigt, weil sein Rauch eine "intensive, nicht mehr hinnehmbare, unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung" darstelle. Dagegen zog er vor den BGH - und hatte nun zumindest teilweise Erfolg.
Diskutieren Sie mit uns.
Wie Sie sich zur Diskussion anmelden können und welche Regeln gelten, erfahren Sie hier.
- BGH-Urteil: Rauchender Rentner darf vorerst bleiben
Haben Sie Themenanregungen oder Feedback? Mailen Sie an debatte@sz.de oder twittern Sie an @SZ. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.