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- Das BGH hat entschieden. Wer Kreditbearbeitungsgebühren gezahlt hat, kann diese zurückfordern - zumindest für alle seit Anfang 2005 geschlossenen Verträge.
- Bankkunden dürfen sich freuen, sie bekommen nach einem Urteil des BGH Kreditbearbeitungsgebühren zurückerstattet. Aber das Vertrauen wird allein dadurch nicht zurückkehren. Ein Kommentar von Ulrich Schäfer.
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