IG Metall:Verhandlungen am Montag - vielleicht

Die Gewerkschaft macht Angebote an die Arbeitgeber, zieht 24-Stunden-Streiks durch und siegt vor einem Krefelder Gericht. Ob die Arbeitsniederlegungen rechtmäßig sind, soll am 20. Februar entschieden werden.

Von Detlef Esslinger, München/Berlin

Die Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie könnten am Montag wieder aufgenommen werden. Das sagten der IG-Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann am Donnerstag in Berlin und sein baden-württembergischer Bezirksleiter Roman Zitzelsberger in Stuttgart. Sie stellten dafür jedoch Bedingungen. "Wenn die Arbeitgeber sich nicht bewegen, gibt es keinen Grund für uns, an den Verhandlungstisch zurückzukehren", sagte Hofmann. Was er darunter versteht, konkretisierte sein Kollege Zitzelsberger, der der Verhandlungsführer der Gewerkschaft in dem Tarifkonflikt ist. Die Arbeitgeber müssten "deutlich" über ihr letztes Angebot hinausgehen und der IG Metall dazu Signale geben. Diese "brauchen wir spätestens am Wochenende", sagte Zitzelsberger. "Vorsorglich" seien für Montag Räume im Stuttgarter Kongresszentrum Liederhalle angemietet worden, wo die Verhandlungen am vergangenen Samstag zu keinem Ergebnis geführt hatten.

Richter in Krefeld und Nürnberg lehnen einstweilige Verfügungen gegen die Gewerkschaft ab

Die 24-Stunden-Streiks der Gewerkschaft gingen am Donnerstag weiter; daran beteiligten sich nach ihren Angaben 125 000 Arbeitnehmer. Zwei Firmen hatten versucht, vor Arbeitsgerichten einstweilige Verfügungen zu erwirken, scheiterten jedoch damit. Das Arbeitsgericht Krefeld lehnte den Antrag einer Industrieschmiede aus Viersen ab, vor dem Arbeitsgericht Nürnberg scheiterte ein Werkzeughersteller aus Lichtenau. Das Krefelder Gericht entschied nach einer Verhandlung, ob die Forderungen der IG Metall zum Teil diskriminierend, also rechtswidrig seien, müsste in einer "Angemessenheitsprüfung im Einzelfall" geklärt werden. Die "hohen Anforderungen", die es für das sofortige Verbot eines Streiks brauche, lägen jedoch nicht vor. In Nürnberg gab es keine Verhandlung, das Arbeitsgericht wies den Antrag per Beschluss zurück. Es verbot der IG Metall jedoch, die Zugänge zum Haupteingang des Betriebs in Lichtenau zu blockieren. Eine vier Meter breite Gasse müsse frei bleiben. Die IG Metall wertete beide Entscheidungen als Sieg. Ihr bayerischer Bezirksleiter Jürgen Wechsler sagte, das "juristische Kartenhaus der Arbeitgeber" falle in sich zusammen.

Weil sie Niederlagen vor Gericht und triumphierende Äußerungen der IG Metall fürchteten, hatten die Verbände der Arbeitgeber am Wochenende entschieden, keine einstweiligen Verfügungen zu beantragen - sondern es bei Schadenersatzklagen zu belassen, über die aber erst nach Ende des Tarifkonflikts verhandelt würde. Sie entschieden sich dann aber offenbar für ein geteiltes Vorgehen: Indem kleinere, unbekannte Unternehmen die Rolle des Antragstellers übernahmen, wurde das Image-Risiko gering gehalten. Zugleich unterstützen die Verbände jedoch diese Firmen. Der Verband der bayerischen Metallarbeitgeber trat vor dem Arbeitsgericht Nürnberg als Bevollmächtigter der Firma aus Lichtenau auf - und sein Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt sagte danach, IG-Metall-Bezirksleiter Wechsler "träumt, wenn er glaubt, dass dadurch die Angelegenheit erledigt ist". Zudem habe das Gericht der Gewerkschaft eine Betriebsblockade "als Streikexzess" untersagt. Das Arbeitsgericht Frankfurt kündigte an, am 20. Februar über die Rechtmäßigkeit der Streiks zu verhandeln.

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