In der Debatte über eine Reform der Erbschaftsteuer plädiert das Münchner Ifo-Institut für ein einfacheres Modell mit einem einheitlichen Satz. Der Steuersatz sollte etwa in Höhe von zehn Prozent liegen und für alle Vermögensarten gelten, teilten die Forscher am Donnerstag mit. Hohe individuelle Freibeträge sowie großzügige Stundungsregelungen für Betriebsvermögen seien sinnvoll. Andere bestehende Vergünstigungen und Sonderregelungen sollten abgeschafft werden.
„Eine bloße Abschaffung der Sonderregeln für Betriebsvermögen ohne einen niedrigeren Steuersatz würde existenzbedrohend für viele mittelständische Unternehmen sein und erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichten“, sagte Ifo-Präsident Clemens Fuest. „Gleichzeitig sorgen die Sonderregelungen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer für eine teils sehr unfaire Steuerlastverteilung. Durch einen niedrigen und einheitlichen Steuersatz, der für alle Vermögensarten gilt, könnten Unternehmenserben die Steuerlast tragen.“ Durch die Vereinfachung würden auch Bürokratie- und Anpassungskosten verringert.
Freibeträge sollten laut Ifo-Institut regelmäßig angepasst werden, unter Berücksichtigung der Immobilien- und Vermögenswerte. Die aktuellen Freibeträge seien seit über 15 Jahren unverändert, was angesichts der gestiegenen Immobilienpreise und der Vermögensinflation zu starken Verzerrungen führe. „Die genaue Festlegung der Freibeträge und des Steuersatzes kann politisch so ausgestaltet werden, dass die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer im Gesamtvolumen unverändert bleiben.“
Unternehmen werden derzeit bei der Übertragung von Betriebsvermögen oft geschont, um die Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Vor allem bei größeren Firmen fallen dann gar keine Steuern an. Experten rechnen in den nächsten Monaten mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer und dann einem Handlungsbedarf für die Politik.
Die SPD hatte bereits ein Konzept für eine Reform vorgestellt. Demnach sollen große Vermögen stärker besteuert, kleine und mittlere Erbschaften dafür entlastet werden. Ein Freibetrag von etwa einer Million Euro pro Erbe soll die bisherigen kleinteiligen Regelungen ersetzen. Das Vererben etwa von Elternhäusern soll steuerfrei bleiben, wenn die Erben dort weiter wohnen. Für Firmen sind Freibeträge von fünf Millionen Euro vorgesehen, um Familienbetriebe zu sichern. Erben größerer Unternehmen müssen dagegen mit Mehrbelastungen rechnen.
Auch das Berliner Forschungsinstitut DIW hatte in der Debatte die Abschaffung von Steuerprivilegien gefordert. Zudem sollten höhere Lebensfreibeträge eingeführt und Steuertarife vereinfacht werden. Dadurch würden Belastungen gerechter verteilt: Trotz deutlich weniger Steuerpflichtigen entstünden dadurch Mehreinnahmen von 2,3 Milliarden Euro. Der Ansatz sähe keine Ausnahmen mehr für Firmenübertragungen vor.

