HSH Nordbank:Prominenter Banker, dubiose Milliardengeschäfte

HSH-Nordbank-Prozess

Jahrelang beschäftigte Dirk Jens Nonnenmacher - hier 2014 im Strafjustizgebäude in Hamburg bei einem Verhandlungstermin - die Gerichte und die Öffentlichkeit.

(Foto: Daniel Reinhardt/dpa)
  • Lange beschäftigten sich Gerichte damit, ob der frühere Bankchef Nonnenmacher und Kollegen zumindest wegen einiger ihrer Management-Fehler auch strafrechtlich belangt werden könnten.
  • Erstmals stand dafür in Deutschland ein kompletter Bankvorstand vor Gericht.
  • Nun geht die Angelegenheit relativ unspektakulär zu Ende: Gegen fünf der ehemals sechs angeklagten Vorstände wird das Strafverfahren eingestellt. Im Gegenzug muss viel Geld gezahlt werden.

Von Meike Schreiber, Frankfurt

Warum ausgerechnet dieser Mann zum Gesicht des bösen Finanzkrisen-Bankers schlechthin wurde, das erschließt sich recht schnell: Es war wohl nicht nur sein Erscheinungsbild mit dem dunklen nach hinten gekämmten Haar, das ihn zur Projektionsfläche für das Bild des Gierbänkers werden ließ, sondern vor allem die Bank, deren Chef Dirk Jens Nonnenmacher drei Jahre lang war: die HSH Nordbank. Die Landesbank produzierte unter Nonnenmacher und seinen Vorgängern und Nachfolgern hohe Verluste, welche die Steuerzahler ausgleichen mussten, aber auch haarsträubende Skandale.

Jahrelang beschäftigten sich seither Gerichte, die Öffentlichkeit und die Medien damit, ob Nonnenmacher und Kollegen zumindest wegen einiger ihrer Management-Fehler auch strafrechtlich belangt werden könnten. Erstmals stand in Deutschland ein kompletter Bankvorstand vor Gericht. Die Banker waren wegen Untreue und in zwei Fällen auch wegen Bilanzfälschung angeklagt. Es stand die Frage im Raum, ob auch Manager für die Finanzkrise haften müssen, nicht nur Menschen, die ihren Job verloren hatten oder in den USA ihr Haus.

Ein Manager stimmt einer Einstellung gegen Geldauflage nicht zu

Nach rund zehn Jahren strafrechtlicher Ermittlungen, einem Freispruch in Hamburg im Jahr 2014, der zwei Jahre später vom Bundesgerichtshof in Leipzig wieder aufgehoben wurde, geht die Sache nun relativ unspektakulär zu Ende. Gegen fünf der ehemals sechs angeklagten Vorstände wird das Strafverfahren eingestellt, teilte das Landgericht Hamburg am Donnerstag mit, zwei Monate vor der geplanten Neuauflage des Prozesses. Im Gegenzug müssen die fünf Ex-Manager zwischen 500 000 und 1,6 Millionen Euro zahlen. Nonnenmacher und sein Kollege Jochen Friedrich zahlen mit jeweils 1,5 und 1,6 Millionen Euro am meisten.

Einzig Peter Rieck, der sechste angeklagte Bank-Manager, stimmte nach Informationen des Hamburger Abendblatts bislang nicht einer Einstellung gegen Geldauflage zu. Bleibt er dabei, wird allein gegen ihn am 16. August der neue Prozess beginnen. Den übrigen bleibt eine Neuauflage vor Gericht erspart. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafen und Geldauflagen verlangt.

Dabei war das, worum es ging, eigentlich durchaus geeignet, die Finanzkrise auch strafrechtlich und nicht nur medial ein Stück weit aufzuarbeiten - schließlich ging es um ein Geschäft, welches die Bilanz besser aussehen lassen sollte, ein Kniff, zu dem damals in anderer Form viele Vorstände griffen. "Omega 55" hieß das komplexe Überkreuzgeschäft, womit die HSH-Vorstände Kredite im Volumen von zwei Milliarden Euro in eine Zweckgesellschaft auslagerten.

Zugleich versicherten sie die Papiere bei der französischen Bank BNP Paribas gegen einen Ausfall. Dahinter stand das Motiv, die Bilanz zu entlasten, um die Bank für einen Börsengang hübsch zu machen. Die Kehrseite des Geschäfts sah indes so aus, dass die HSH für sechs Jahre Risiken eines Wertpapierportfolios der BNP Paribas übernehmen musste, das unter anderem Anleihen des späteren Pleitestaats Island und Zertifikate von Lehman Brothers enthielt.

So blieb die HSH auf den Verlusten sitzen. Die Anklage schrieb in Gänze von 158 Millionen Euro, das Gericht kam unter dem Strich auf 38 Millionen Euro. Es war ein Kreislaufgeschäft, das die zunächst zuständige Wirtschaftskammer im ersten Prozess als "sinnlos" und "nutzlos" und zum Schaden der Bank bezeichnet hatte. Der angestrebte Aufstieg der Bank sei "Ausfluss der Selbstüberschätzung" gewesen und die Behauptung, die Bilanz zu entlasten, nur "juristischer Augensand".

Für ein Urteil hat es nun dennoch nicht gereicht: Nach Auffassung der zuständigen Kammer werde dem öffentlichen Strafverfolgungsinteresse durch die Geldauflagen ausreichend Genüge getan. In ihrer Höhe seien diese für die Angeklagten wirtschaftlich spürbar. Im Gegenzug zur Einstellung des Verfahrens müssen die Vorstände zusammen 4,85 Millionen Euro zahlen.

Höhe des Schadenersatz ist unklar

Zwar sei der "Untreueschaden" beträchtlich, jedoch sei dieser inzwischen durch die zivilrechtliche Schadenswiedergutmachung in "nicht unerheblichem Umfang" ausgeglichen. Es gab also offenbar auch einen außergerichtlichen Vergleich zwischen der Bank und den Ex-Vorständen. Wie viel Schadenersatz die Manager genau zahlen mussten, konnte jedoch weder ein Sprecher der privatisierten HSH, noch der Sprecher des Landgerichts sagen.

Der renommierte Strafverteidiger Gerhard Strate, auf dessen Anzeige im Jahr 2009 das Verfahren zurückgeht, reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Es sei in Deutschland der einzige Strafprozess gewesen, in dem typische Handlungsweisen während oder vor der Finanzkrise behandelt worden seien, hier etwa das Verschleiern von Bilanzrisiken. "Die Geldbußen sind erklecklich, aber es ist schade, dass man sich nun um ein Urteil herumdrückt", sagte Strate.

Die Strafjustiz mache einen Bogen um die Aufarbeitung der Finanzkrise. Es fehle der Ehrgeiz, sich mit diesen komplizierten Dingen auseinanderzusetzen. "Wir haben Milliarden verbrannt, aber hier in Deutschland keine strafrechtlichen Konsequenzen gezogen". Natürlich ginge auch eine Signalwirkung davon aus, dass es überhaupt einen Prozess gab, aber ein Urteil wäre besser gewesen, sagt Strate.

Tatsächlich hat bisher kein Banker eine wirklich nennenswerte Strafe für Managementfehler vor und nach der Finanzkrise kassiert. Die früheren Chefs der Mittelstandsbank IKB, der Bayern LB, der Landesbank Baden-Württemberg oder der Hypo Real Estate mussten sich zwar teils langwierigen Prozessen stellen, bei der Bayern LB läuft zudem noch ein Zivilverfahren. Unter dem Strich aber kamen bislang aber allesamt glimpflich davon.

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