Unternehmen sollen nun doch nicht verpflichtet werden, ihren Beschäftigten ab Oktober erneut Home-Office und wöchentlich zwei Corona-Tests anzubieten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch im brandenburgischen Meseberg nach Angaben des Arbeitsministeriums eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Demnach sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts ein Home-Office-Angebot für die Beschäftigten und ein regelmäßiges Angebot von Tests nur noch "prüfen". Die neue Verordnung soll vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten.
In einem früheren Entwurf der Verordnung aus dem Hause von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte es noch geheißen: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen." Zudem war eine Pflicht für das Angebot von zwei Tests pro Woche vorgesehen. Dieser Vorschlag aus dem Bundesarbeitsministerium hatte viel Kritik geerntet.
"Zeit, die Panikecke zu verlassen und zu einer Normalität mit Corona zu kommen."
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger befand etwa nach Bekanntwerden des Entwurfs, es sei "Zeit, die Panikecke zu verlassen und zu einer Normalität mit Corona zu kommen". Auch die FDP begrüßte die jetzige Abschwächung. "Home-Office-Angebotspflicht, Maskenpflicht und Testangebotspflicht - das alles hätten wir Beschäftigten und Unternehmen nicht erklären können", sagte der arbeitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Pascal Kober, der Nachrichtenagentur Reuters.
Pflichten für Unternehmen zum Angebot von Tests und Home-Office waren im März ausgelaufen. Damals wurde die Verantwortung für Corona-Maßnahmen weitgehend in die Hände der Arbeitgeber gelegt. Ende Mai waren dann mit dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung auch die restlichen Vorgaben für Betriebe ausgelaufen. Nun soll die Verordnung reaktiviert werden. Die Begründung: Für Herbst und Winter sei zu erwarten, dass die Infektionszahlen nochmals deutlich steigen. Daher müssten auch im Arbeitsleben erneut Schutzmaßnahmen getroffen werden.
