Tagelanger Dauerregen: Das extreme Wetter in Deutschland bringt viele Menschen an die Belastungsgrenze, nicht nur nervlich, sondern auch finanziell. Unter Hausbesitzern, Versicherern, Verbänden und der Bundesregierung ist eine große Diskussion darüber entstanden, ob man Hausbesitzer dazu verpflichten sollte, eine sogenannte Elementarschadenversicherung abzuschließen. Sie schützt vor Gefahren, die mit Extremwetterereignissen einhergehen. Dazu gehören Überschwemmungen, Erdbeben, Lawinen und Schneedruck.
Ein großes Risiko wird dabei aber außer Acht gelassen: Auch das Grundhochwasser kann schwere Schäden anrichten. Das ist keine Bagatelle. Grundhochwasser kann mit hohem Druck die Bodenplatte eines Hauses unterspülen und zu einem Totalschaden des Gebäudes führen. Und: In Deutschland ist kein Versicherer bekannt, der Schutz dagegen bietet.
Die alleinstehende ältere Dame aus Kommern in der Eifel fühlte sich und ihr Haus gut auf extremes Wetter vorbereitet, auch bei der Versicherung. Sie hatte, wie von Experten empfohlen, eine Elementarschadenversicherung für Haus und Hausrat abgeschlossen. Als das Sturmtief "Bernd" im Jahr 2021 das Ahrtal verwüstete und auch über Kommern zog, wurde ihr Kellergeschoss - das als Wohnraum genutzt wurde - komplett geflutet. Ein Gutachten bestätigte die schlimmsten Befürchtungen: Das Haus war ein Totalschaden.
Nun sollte ihre Elementarschadenversicherung greifen. Allerdings: Das Wasser, das den Keller überflutet hatte, war Grundwasser, das aufgrund des extremen Regens gestiegen war. Dieses Risiko ist in Elementarschadenpolicen nicht inbegriffen. Nur wenn das Grundwasser die Oberfläche erreicht und dann zu Überschwemmungen führt, greift die Elementarschadenversicherung. Steigt das Grundwasser aber unterirdisch an, flutet das Kellergeschoss oder unterspült die Bodenplatte, sind Folgeschäden nicht versicherbar.
"Uns ist nicht bekannt, dass ein deutscher Versicherer eine Police gegen aufsteigendes Grundhochwasser anbietet", sagt Anna Follmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Ludwigshafen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) argumentiert, dass die Elementarschadenversicherung für solche Ereignisse nicht gedacht sei. "Sie schützt Gebäudeeigentümer vor wetterbedingter Unbill, nicht vor Baumängeln", teilt der Verband mit. "Es würde auch niemand von einem Versicherer verlangen, einen Regenwasserschaden zu ersetzen, wenn das Dach voller Löcher ist. Das Gleiche gilt für eine löchrige Kellerabdichtung."
Schutzvorkehrungen müssen regelmäßig geprüft werden
Übersetzt heißt das: Wenn es solche Schäden gibt, haben die Hausbesitzer selbst Schuld. Schließlich gehören Keller und Bodenplatte wegen des ständigen Kontakts zum Erdreich zu den anfälligsten Bereichen im Haus. Daher müssen Schutzvorkehrungen, besonders gegen den Grundwassereintritt, regelmäßig überprüft und erneuert werden. Beispiel: Eine Bitumenabdichtung wird nach zehn bis 15 Jahren brüchig. An Leitungen und selbst an einer wasserdichten Betonwanne können durch das bewegliche Erdreich nach einer Zeit Risse entstehen.
"Einen All-Inclusive-Schutz, wie man sich das so vorstellt, gibt es in diesem Bereich leider nicht", sagt Follmann. "Auch wenn die Verbraucherzentrale immer wieder gegenüber der Politik an die Einführung einer Allgefahrendeckung appelliert." Tatsächlich konnte keiner der von der SZ befragten Versicherer eine Police gegen Grundhochwasser anbieten, selbst Marktführer Allianz nicht. Wenn kein Anbieter Schutz gegen dieses Risiko bietet, was kann man dann tun?
"Der einzige wirksame Schutz gegen das Risiko des Totalverlustes ist, vor dem Kauf eines Hauses zu überprüfen, wie es sich mit der Unwettersituation am potenziellen Wohnsitz verhält", sagt Verbraucherschützerin Follmann. "Das lässt sich online oder direkt bei Städten oder Gemeinden anfragen, sogar Adressgenau." Dabei ließen sich auch die Umstände rund um das Grundwasser klären.
Der GDV bietet auf seiner Webseite einen Hochwasser-Check an, der Hochwasser- und Starkregenrisiken für konkrete Wohnorte benennt und sie durch Statistiken über die Anzahl der Starkregenereignisse der vergangenen 20 Jahre in der Region ergänzt.
Auch wenn sie Probleme damit haben, eine Versicherung gegen Schäden durch Grundwasser zu finden, sollten Hausbesitzer und Käufer den Elementarschadenschutz nicht außer Acht lassen. "Ich kann nur an Hauskäufer appellieren, die Wohngebäudeversicherung um eine Elementarschadenversicherung zu erweitern, um besser gegen die am häufigsten auftretenden Schäden durch Extremwetterereignisse gewappnet zu sein", sagt Follmann.
Eigentümer sollten einen eigenen Gutachter beauftragen
Der Versicherungsschutz hängt oft von baulichen Maßnahmen ab, die Versicherer verlangen, damit die Deckung gewährleistet werden kann. Viele Gesellschaften verlangen etwa eine Rückstauklappe. "Eine Rückstauklappe zum Schutz von Fäkalienwasser aus der Kanalisation kann helfen", empfiehlt Follmann. "Auch wenn das Risiko der Unterspülung der Bodenplatte damit nicht gebannt ist."
Wenn ein Gutachten nötig werden sollte, sollten Eigentümer einen eigenen Gutachter beauftragen. "Den Verbraucherzentralen werden immer wieder Fälle geschildert, bei denen Versicherer versuchen, sich aus der Haftung zu winden und einen eigenen Gutachter schicken", sagt Verbraucherschützerin Follmann. "Im Zweifel sollten Hausbesitzer immer einen unabhängigen Gutachter zurate ziehen."
In jedem Fall lohnt es sich aber, vor Abschluss einer Versicherung für das Eigenheim Preise und Leistungen der Anbieter zu vergleichen. Auch wenn keiner der Versicherer zurzeit einen Schutz gegen aufsteigendes Grundwasser anbietet.