Hinzuverdienst durch Minijobs:Ab 450 Euro ist Schluss

Frührentner dürfen nur 450 Euro hinzu verdienen - sonst wird die Rente gekürzt

Manche Rentner jobben noch viele Jahre, um ihre Kasse aufzubessern - oder auch eine sinnvolle Tagesstruktur in ihr neues Leben zu bringen.

(Foto: Fredrik von Erichsen/dpa)

Putzen, Zeitungen austragen, im Supermarkt kassieren: Wer in Frührente geht, kann nur mit Hilfstätigkeiten ein wenig hinzuverdienen. Denn ab 450 Euro ist Schluss, sonst wird die Rente gekürzt.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Michael Fuchs, und Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sind nicht die allerbesten Freunde. Er vertritt den Wirtschaftsflügel der CDU, sie gilt als die sozialpolitische Vorzeigefrau der Partei. Als von der Leyen im Herbst 2012 für ihre Lieblingsprojekte - die Zuschussrente für Geringverdiener, Mindestlöhne und die Frauenquote - trommelte, sagte Fuchs voraus, dass keiner ihrer Vorschläge so, wie sie momentan diskutiert würden, "im Gesetzesblatt stehen wird".

Heute, ein halbes Jahr, später steht fest: Fuchs hatte Recht. Bis zu den nächsten Bundestagswahlen im September wird nichts davon Gesetzeskraft erlangen. Das gilt sogar für Regelungen, die zwischen Union und FDP und innerhalb der Union unumstritten waren, wie die neuen Hinzuverdienstregeln für Rentner. Sie können nur darauf hoffen, dass eine neue Bundesregierung sich des Problems annimmt.

Derzeit gelten für Frührentner sehr starre Grenzen beim Hinzuverdienst: Wer vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand geht, darf seit Anfang des Jahres 450 (bislang 400) Euro im Monat zusätzlich kassieren, ohne Abzüge von der Rente in Kauf nehmen zu müssen. Was darüber hinausgeht, wird schrittweise auf das Altersgeld angerechnet.

Aus der "Kombirente" wird vorerst nichts

Lediglich in zwei Kalendermonaten im Jahr ist es nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung möglich, bis zu 900 Euro ohne Renteneinbußen zu verdienen. Trotz der Erhöhung um 50 Euro bleibt dies für viele Frührentner ein Ärgernis, zumal seit Einführung der Rente mit 67 die Lebensarbeitszeit stufenweise angehoben wird, ohne dass bislang ein Großteil der Ruheständler entsprechend lange arbeitet.

Damit wollte die Bundesregierung vom 1. Juli 2013 an Schluss machen: Altersbezüge und Alterseinkommen eines Frührentners hätten dann gemeinsam so hoch sein dürfen wie das frühere Gehalt, ohne dass dies die Rente geschmälert hätte. Maßgeblich wäre dabei das höchste Jahres-Bruttoeinkommen aus den letzten 15 Jahren vor Renteneintritt gewesen, so der Plan.

Doch aus dieser "Kombirente" wird vorerst nichts: Die Hinzuverdienstregeln waren Teil des Rentenpakets, das langjährige Geringverdiener und Rentner mit einer Erwerbsminderung besserstellen sowie das Budget für Rehabilitations-Maßnahmen erweitern sollte. Dafür gab es aber weder in der Koalition noch im von SPD und Grünen dominierten Bundesrat eine Mehrheit. Kritik entzündete sich vor allem an von der Leyens Zuschussrente, auch ein verändertes Konzept und ein neuer Name (Lebensleistungsrente) konnten das Prestigeprojekt der Ministerin nicht retten.

"Aufgeschoben ist nicht aufgehoben"

Die Chancen, dass die Bundesregierung zumindest die unbestrittenen Teile des Rentenpakets noch auf den Weg bringt, gehen gegen Null - von der Leyen will ihre Pläne ganz oder gar nicht durchsetzen. Dabei macht sich ein großes Bündnis dafür stark, die neuen Hinzuverdienst-Regeln noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten zu lassen: Die Deutsche Rentenversicherung ist dafür und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sowieso. Sie sieht darin "ein Signal, dass der Renteneintritt keinem Arbeitsverbot gleichkommt".

Den Übergang von der Arbeits- in die Ruhestandsphase würde dies flexibler machen. Die BDA hätte es sogar am liebsten, dass die Koalition die Grenzen ganz streicht. "Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, sollte unbegrenzt hinzuverdienen dürfen, wie jeder andere Altersrentner auch", sagt ein BDA-Sprecher.

"Sozialpolitisch eine verlorene Wahlperiode"

Auch Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbandes VdK, hält einen flexibleren Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand für "einen Baustein in einem vernünftigen Rentenkonzept". Für diejenigen, die früher eine ordentlich bezahlte Stelle gehabt hätten, sei die Chance, mehr Geld hinzu zu verdienen, "eine gute Sache". Für Rentner mit einem Minijob werde das jedoch eher keine Rolle spielen.

Opposition und Gewerkschaften wünschen sich deutlich mehr. "Die Versicherten sollten eine Teilrente schon ab 60 erhalten können, damit sie sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit und Rentenbezug kombinieren können", fordert DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. SPD und Grüne streben dies ebenfalls an.

Es gibt also Spielraum für einen Kompromiss. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums sagt: "Das Thema bleibt auf der Tagesordnung. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben." Passieren dürfte allerdings erst nach den Bundestagswahlen etwas. Der Vorsitzende des CDU-Arbeitnehmerflügels, Karl-Josef Laumann, hatte schon im Herbst 2012 gefürchtet, dass es genau dazu kommt. Er kritisierte damals: "Es ist bitter, aber wahr: Diese Wahlperiode war sozialpolitisch eine verlorene Wahlperiode."

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