Korruption:"Es ist klar, dass ich ihm das Geld nicht hätte geben dürfen"

Korruption: Der angeklagte ehemalige Frankfurter Oberstaatsanwalt (M) steht zum Prozessauftakt im Gerichtssaal des Landgerichts zusammen mit seinen Verteidigern Andreas Hohnel (l) und David Püschel (r) hinter dem mitangeklagten Geschäftsmann (2.v.l.) und dessen Verteidiger Johannes Corsten.

Der angeklagte ehemalige Frankfurter Oberstaatsanwalt (M) steht zum Prozessauftakt im Gerichtssaal des Landgerichts zusammen mit seinen Verteidigern Andreas Hohnel (l) und David Püschel (r) hinter dem mitangeklagten Geschäftsmann (2.v.l.) und dessen Verteidiger Johannes Corsten.

(Foto: Arne Dedert/dpa)

In Hessen soll ein bekannter Staatsanwalt nebenbei an Verfahren verdient haben, die er selbst geführt hat. Vor Gericht sagt nun sein Mitangeklagter aus - ein alter Schulfreund.

Von Gianna Niewel, Frankfurt

Bisher ist es in diesem Prozess vor allem um Alexander B. gegangen, dem die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gewerbsmäßige Bestechlichkeit in 101 Fällen vorwirft, schwere Untreue in 55 Fällen, Steuerhinterziehung in neun Fällen. Ausgerechnet ihm. Alexander B. ist am Gericht kein Unbekannter, er war Oberstaatsanwalt, er kennt die Säle, die Flure, die Kolleginnen und Kollegen, und die kennen ihn, als hervorragenden Juristen, hervorragenden Pressesprecher, als Experten für Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen. Er war einer, der Korruption bekämpfte. Zumindest dachten das alle.

"Korruption im Staatsgewand", schrieb die Frankfurter Rundschau.

"Oberstaatsanwalt in Handschellen vor Gericht", schrieb die Bild.

Und die Journalistinnen und Journalisten schrieben weiter mit, denn es ist ja auch ein außergewöhnlicher Prozess. Sie schrieben mit, als B. gestand, über Jahre Schmiergeld eingenommen zu haben in Strafverfahren, die er selbst führte. Als er von seiner Mutter erzählte, die überfordert gewesen sei, von seinem Vater, der ihn sexuell missbraucht habe, wie er sich später auf die Arbeit konzentriert habe, um sich abzulenken: "Mein beruflicher Erfolg war mein einziger Lebensinhalt." Und natürlich auch, als er erzählte, wofür er all das Geld brauchte.

Nur: B. ist nicht alleine angeklagt.

Und so ging es am Mittwoch, dem dritten Prozesstag, etwas ausführlicher um seinen Schulfreund Bernhard A., 56 Jahre alt, einen Unternehmer aus dem Taunus. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft gewerbsmäßige Bestechung und Subventionsbetrug vor. Worum aber geht es genau?

Der Jurist Alexander B. arbeitete sich zum Leiter der "Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen" hoch. Soll heißen: Er ermittelte gegen mutmaßliche Abrechnungsbetrüger, Apotheker, Chefärzte, Oberärzte. Weil es bei solchen Verfahren oft um Fachwissen geht, werden externe Sachverständige beauftragt, Gutachten zu erstellen, und hier kommt sein Schulfreund Bernhard A. ins Spiel. 2005 gründeten die beiden Männer die Firma "medi transparent", bei der Sachverständige angestellt waren, an die B. fast alle Aufträge vergeben haben soll. Ein selbsterhaltendes System - und ein teures. Laut Anklage soll die Firma allein zwischen 2010 und 2020 12,5 Millionen Euro auf Kosten der Staatskasse eingenommen haben. Der Schulfreund Bernhard A. soll auch ein Konto eingerichtet haben, auf das er B. regelmäßig Geld überwies, allein zwischen 2015 und 2020 sollen es 280 000 Euro gewesen sein.

Bernhard A. sitzt an diesem Mittwoch in der ersten Reihe der Anklagebank, ein Mann im mausgrauen Anzug. Seine Einlassung hat er ausgedruckt, sein Geständnis ist kurz. Ja, sagt er, er habe die "medi transparent" mitgegründet. Seine Arbeit sei ihm zu viel geworden, er habe einen Hörsturz erlitten, die Firma sollte ein zweites Standbein sein. Als juristischer Laie habe er allerdings immer geglaubt, "dass die Aufträge zu 100 Prozent legal und korrekt waren". Er habe keinen Einfluss auf Ermittlungsverfahren genommen.

Etwa 2009 sei B. dann auf ihn zugekommen und habe ihn gebeten, ihn an den Gewinnen zu beteiligen, zunächst zu einem Drittel, später dann zu zwei Dritteln, weil er "hohe Kosten durch seine Lebensgefährtin" habe. Daraufhin habe er das Konto eröffnet. "Es ist klar, dass ich ihm das Geld nicht hätte geben dürfen."

Alexander B. hatte bereits zuvor erklärt, dass seine damalige Lebensgefährtin - eine Sachverständige der "medi transparent" - nicht mit Geld habe umgehen können. Immer wieder habe er etwa ihr Konto ausgeglichen, habe ihr insgesamt etwa 100 000 bis 120 000 Euro gegeben. Ihr zu helfen, sei allerdings seine freie Entscheidung gewesen. Die damalige Lebensgefährtin von B. ist mittlerweile gestorben. Sie war es, die ihn damals angezeigt hatte.

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