Es wird der Abschluss eines steilen Versprechens: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“, hielten Union und SPD in Zeile 754 ihres Koalitionsvertrages fest – jenes Gesetz, das zu einem der Sargnägel der Ampelregierung geworden war. Vor allem die Union hatte darauf gepocht, und so wird aus dem „Gebäudeenergiegesetz“ nun das „Gebäudemodernisierungsgesetz“. Aber nicht nur der Name ändert sich, auch im Gesetz bleibt kein Stein auf dem anderen. Einfacher ist das Regelwerk für Deutschlands Heizungen allerdings nicht geworden, eher im Gegenteil. Diesen Freitag nun soll der Bundestag es verabschieden. Zeit für einen Überblick darüber, was sich ändern soll.
Wie funktioniert das Gesetz?
Auf den ersten Blick schafft das neue „GModG“, wie es abgekürzt heißt, viele neue Freiheiten. So fällt zum Beispiel die Vorgabe weg, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen – bislang einer der Hauptgründe, von einer fossilen Heizung auf Alternativen wie die Wärmepumpe umzusteigen. Insgesamt wird es so wieder leichter, einen neuen Gas- oder Ölkessel einzubauen. Stärkeres Gewicht bekommt dafür der Anteil grüner Heizstoffe. Denn ein neuer Heizkessel muss mit wachsenden Anteilen davon betrieben werden: In mehreren Stufen steigt die sogenannte Biotreppe von anfangs zehn auf dann 60 Prozent Bio-Anteil in Brennstoffen an. Letzterer muss von 2040 an in den Heizkesseln verbrannt werden. Parallel dazu soll es eine „Grüngas-/Grünheizöl-Quote“ geben, die über die Jahre ansteigt. Sie startet 2028 bei bis zu einem Prozent und lässt sich auf die Bio-Treppe anrechnen.
Was ändert sich für Eigentümer?
Die Regeln betreffen nur neue Heizungen. Mit dem Wegfall der 65-Prozent-Öko-Vorgabe entfällt auch der Druck, diese über den Einbau einer Wärmepumpe einzuhalten. Herkömmliche Heizkessel werden damit wieder zu einer Alternative, zumal sie in der Anschaffung häufig günstiger sind als eine Wärmepumpe. Der Eigentümerverband Haus und Grund begrüßt, dass der Gesetzesentwurf „technologieoffene Lösungen“ ermögliche. Verbandspräsident Kai Warnecke lobt auch die Abschaffung der 65-Prozent-Regel. „Das ist ein richtiger Schritt“, sagt er. „Eigentümer brauchen keine pauschalen Vorgaben.“
Im Betrieb allerdings kann die Sache anders aussehen: Zum einen entfällt auf fossile Heizstoffe ein CO₂-Preis, der über die Jahre absehbar steigen wird. Zum anderen dürften die Preise für die erneuerbaren Beimengungen über die Jahre steigen. Eine Untersuchung des Energiewirtschaftlichen Instituts (EWI) der Uni Köln kommt zu dem Schluss, dass die Nachfrage etwa nach Biomethan von 2040 an das Angebot übersteigen könnte. Die Preise könnten sich in der Folge „vervielfachen“, warnt das EWI. Und schließlich drohen auch höhere Entgelte für das Gasnetz – und zwar dann, wenn sich immer mehr Hausbesitzer für eine Wärmepumpe entscheiden. Dann müssen die verbliebenen Gaskunden nämlich die Kosten des Gasnetzes unter sich aufteilen. Der Umstieg bleibt also auch mit dem neuen Gesetz reizvoll, sofern er technisch ohne größere Umbauten möglich ist. In den meisten Gebäuden ist das der Fall.
Gibt es weiter Förderung für eine neue Wärmepumpe?
Ja, aber sie schrumpft. Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses soll die Förderung entrümpelt und verschlankt werden – und zwar noch im Juli. Haushalte mit mehr als 50 000 Euro Jahreseinkommen sollen auf Dauer nur noch 30 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen, und auch diese förderfähigen Kosten sollen sinken, bis 2030 von bislang 30 000 Euro auf dann 22 000 Euro. Haushalte mit wenig Einkommen, etwa Rentner oder Familien, sollen dagegen stärker gefördert werden als bisher, aber auch hier schmilzt die Förderung über die Jahre ab. Tempo könnte sich rechnen.
Die neuen Regeln gelten ab sofort – außer für Eigentümer, die sich den Antrag auf Förderung einer Wärmepumpe von der Förderbank KfW schon haben bestätigen lassen. Bis zum 20. Juli können sie diesen Antrag nun noch einreichen und so in den Genuss der bisherigen Förderung kommen. Ab dem 21. Juli gilt die neue. Zu diesem Termin können auch wieder neue Anträge eingereicht werden, bis dahin stellt die Förderbank ihre Systeme um.
Was bedeuten die neuen Regeln für Vermieter?
Auch sie können jetzt leichter wieder auf Heizkessel zurückgreifen, was angesichts der niedrigen Anschaffungskosten reizvoll ist. Schließlich zahlen die Brennstoffkosten die Mieter – jedenfalls bisher. Um zu verhindern, dass Vermieter die steigenden fossilen Kosten auf ihre Mieter abwälzen, enthält das neue Gesetz auch Vorkehrungen zu deren Schutz. So sollen Vermieter die Hälfte der CO₂-Kosten, der Gasnetzentgelte und auch der beigemengten Bioenergie zahlen, Letzteres bis zu einem Bio-Anteil von 30 Prozent – und das alles, sobald ein neuer Heizkessel installiert wird. Welche Kosten damit auf sie zukommen, ist schwer kalkulierbar.
Der Eigentümerverband sieht die Kostenaufteilung kritisch. Sie führe zu neuem Streitpotenzial, sagt Warnecke. Vor allem, weil mehr Bürokratie zu bewältigen sei.
Kommt auf die Vermieter wirklich mehr Bürokratie zu?
Definitiv. Denn damit sie die Kosten aufteilen können, müssen die erst ausgewiesen sein – und zwar verlässlich. Die Kosten können beispielsweise von den Nebenkosten abgezogen werden oder gesondert erstattet werden. Es gibt zwar auch eine Härtefallregel, mit der Vermieter nur einen Teil der Kosten mittragen müssten, nämlich die CO₂-Kosten. Die müssen sich Mieter und Vermieter schon jetzt teilen, je nach energetischem Zustand des Hauses. Doch dieser Härtefall ist an so viele Bedingungen geknüpft, dass er aus Sicht von Experten kaum zum Tragen kommen dürfte. Im Zweifel drohen Rechtsstreitigkeiten.
Sind Mieter jetzt besser geschützt?
Melanie Weber-Moritz, die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, ist zumindest erst einmal erleichtert. „Es hätte schlimmer kommen können“, sagt sie der Süddeutschen Zeitung. Zumindest seien nun Regelungen zum Schutz der Mieter getroffen. Eine Verbesserung gegenüber dem alten Gesetz könne sie allerdings auch nicht erkennen, und wie sich das Ganze in der Praxis bewähre, müsse sich erst zeigen. „Am Ende werden sich Vermieter hoffentlich dreimal überlegen, ob sie wirklich eine Gasheizung einbauen“, sagt Weber-Moritz. „Oder nicht doch eine Wärmepumpe.“
So sieht das auch René Zietlow-Zahl, Energiereferent bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Mieter seien durch die 50/50-Klausel bei den CO₂-Kosten grundsätzlich besser geschützt. Jedoch sei das „nur eine Notlösung“, es brauche weitere Anreize, um auf günstigere und nachhaltigere Heizungen umzusteigen. „Je nach Weltlage steigen die Heizkosten. Energie wird dauerhaft teurer sein als vor dem russischen Angriff auf die Ukraine“, sagt er. Die Freiheit, einen Heizkessel einzubauen, führe langfristig auf beiden Seiten zu höheren Kosten.
Welche Mieter werden am stärksten benachteiligt?
Wie immer beim Heizen sind die am ärmsten dran, die in schlecht gedämmten Gebäuden wohnen. Rund ein Drittel der Mehrfamilienhäuser im Land entsprechen nur den Effizienzklassen E, F, G oder H. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern sieht die Lage noch schlechter aus. Und je mehr Wärme über alte Fenster oder schlecht gedämmte Fassaden entweicht, desto teurer wird für Mieter das Heizen. Bisher mussten Vermieter in diesen Fällen auch einen höheren Anteil der CO₂-Kosten schultern, und zwar bis zu 95 Prozent. Sobald eine neue fossile Heizung eingebaut wird, fällt dies künftig der pauschalen 50-50-Aufteilung zum Opfer. Bei einer 60-Quadratmeter-Wohnung mit 9500 Kilowattstunden Gasverbrauch kann das Mieter bis zu 60 Euro mehr im Jahr kosten.
