Debatte ums Home-Office:24 Tage zu Hause

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Viele haben in den vergangenen Monaten am Küchentisch gearbeitet. Ist das nun eher ein Zugeständnis der Arbeitgeber oder doch der Arbeitnehmer, und wie lässt sich das in Gesetzesform bringen? (Foto: Julien Marsault/Hans Lucas/Imago)

In der Corona-Krise arbeiten viele daheim und nicht im Büro. Nun will Bundesarbeitsminister Heil ein Recht aufs Home-Office etablieren - zumindest teilweise. Kritik an seinem Gesetzesentwurf kommt nicht nur aus einer Richtung.

Von Thomas Öchsner und Henrike Roßbach, Berlin/München

Das erste Mal hieß es Anfang 2019, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wolle ein "Recht auf Homeoffice" durchsetzen. Die Aufregung war damals groß, passiert aber ist seither lange nichts. Jetzt aber hat Heil geliefert und das "Mobile Arbeit Gesetz" vorgelegt. Geht es nach dem Willen des SPD-Politikers, sollen Arbeitnehmer künftig einen Rechtsanspruch auf mindestens 24 Tage Home-Office im Jahr haben - jedenfalls "dort, wo es möglich ist". Endgültig beschlossen ist aber noch nichts.

Wie immer bei solchen Gesetzen kommt es jetzt darauf an, auf welche Details sich die Bundesregierung einigt. Heil hat hier eine klare Vorstellung: Demnach sollen Unternehmen den Wunsch nach mobiler Arbeit, also auch nach dem Home-Office, nur dann ablehnen können, wenn sie dafür nachvollziehbare organisatorische oder betriebliche Gründe anführen können. "Dort, wo es möglich ist, sollen alle Angestellten einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr für mobile Arbeit bekommen", sagte Heil der Bild am Sonntag, die zuerst über seinen Gesetzesentwurf berichtet hatte. "Wenn beide Eltern einen Beruf haben, in dem mobiles Arbeiten machbar ist, kann nach meinem Vorschlag jede Woche abwechselnd ein Elternteil einen Tag von zu Hause arbeiten. Das erleichtert das Familienleben enorm", so der Arbeitsminister.

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Die Pandemie hatte das Arbeiten zu Hause zuletzt stärker ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Millionen Angestellte haben es schätzen gelernt, nicht mehr jeden Tag ins Büro pendeln zu müssen. 87 Prozent derjenigen, die während der Pandemie zu Hause berufstätig waren, geben laut einer vom Bundesarbeitsministerium in Auftrag gegebenen Studie an, damit "sehr zufrieden" oder "zufrieden" gewesen zu sein. Gleichzeitig denken viele Arbeitgeber darüber nach, ihre Bürokapazitäten zu verkleinern - auch um Geld für die Miete und den Unterhalt der Gebäude sparen zu können. "Das Virus hat uns gelehrt, dass viel mehr mobiles Arbeiten möglich ist, als wir dachten", sagt Heil dazu. Da vielen Arbeitnehmern das mobile Arbeiten aber noch nicht ermöglicht werde, "braucht es dafür ein Gesetz". Dass Unternehmen einfach so Home-Office kategorisch ablehnen, etwa weil dort immer noch Chefs auf dem Präsenzprinzip im Büro beharren, soll dann nicht mehr möglich sein.

Die 24 Tage sieht Heil dabei als Untergrenze. Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber hier an einem Strang ziehen, können sie darüber hinaus individuell in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen auch mehr vereinbaren. Es soll also ein Recht geben, mit der Chefin oder dem Chef über das mobile Arbeiten "auf Augenhöhe" zu verhandeln. Der Arbeitsminister räumt aber ein: "Natürlich kann ein Bäcker nicht von zu Hause aus Brötchen backen."

Außerdem will Heil zwei weitere Eckpfeiler ins Gesetz einziehen: Erstens sollen die Beteiligten die Arbeitszeit im Home-Office digital dokumentieren. "Auch im Home-Office muss irgendwann Feierabend sein", argumentiert der Minister. Zweitens soll die gesetzliche Unfallversicherung weiter greifen: "Auch beim mobilen Arbeiten soll zum Beispiel der Weg zur Kita oder Schule und von dorthin zurück ins Home-Office versichert sein."

Heils Pläne sind allerdings umstritten. Der FDP-Arbeitsmarktpolitiker Johannes Vogel nennt einen modernen Rechtsrahmen für mobiles Arbeiten "längst überfällig". Er kritisiert, dass der Minister das veraltete Arbeitszeitgesetz offenbar überhaupt nicht anfassen wolle. "Wir bräuchten jetzt dringend mehr Freiheit, wo und wann man arbeitet", sagt Vogel.

Die FDP-Fraktion will deshalb in den nächsten Wochen in den Bundestag einen eigenen Antrag einbringen, um die Sache voranzutreiben. Viele der "pragmatischen Lösungen" in der Corona-Krise seien nur möglich gewesen, weil gesetzliche Vorgaben praktisch nicht befolgt worden seien, argumentieren die Liberalen. Sie schlagen zum einen vor, dass bei mobiler Arbeit das Arbeitsschutzgesetz gelten soll - nicht aber die umstrittene Arbeitsstättenverordnung, in der viele Details zum Arbeitsschutz penibel geregelt sind. "Bei mobiler Arbeit kann der Arbeitgeber notwendigerweise nicht für den richtigen Lichteinfall und Ähnliches verantwortlich sein", heißt es in dem Antrag. Außerdem solle statt der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten - was laut EU-Arbeitszeitrichtlinie schon jetzt möglich wäre, die deutschen Regeln sind aber strenger. Niemand soll laut FDP-Antrag mehr oder mit weniger Pausen arbeiten, nur flexibler.

Vogel sagt, das Arbeitszeitgesetz stamme aus dem Jahre 1994, da hätten Telefone "oft noch eine Wählscheibe" gehabt. Wer heute um zehn Uhr abends eine dienstliche Mail lese, dürfe die nächste eigentlich erst wieder morgens um zehn lesen, wegen der vorgeschriebenen Ruhezeiten. Daran könnten sich in der Praxis aber viele nicht halten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält Heils Pläne hingegen für unzureichend. "Der geplante Rechtsanspruch von lediglich bis zu 24 Tagen ist eindeutig zu wenig. Das bedeutet gerade einmal einen Anspruch von einem Tag mobiler Arbeit alle zwei Wochen", sagt DGB-Chef Reiner Hoffmann. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte sich allerdings bereits im Mai dagegen gewandt, einen Rechtsanspruch auf Home-Office festzulegen. "Wir brauchen vor allem weniger Bürokratie, nicht immer neue staatliche Garantien."

Die Arbeitgeber befürchten in Sachen Home-Office Eingriffe in ihre Unternehmerfreiheit. Es sei "sachgerecht", dass der Arbeitgeber "Ort und Zeit der Arbeitsleistung bestimmt", heißt es in einem Positionspapier des Arbeitgeberverbands BDA. Wo mobiles Arbeiten möglich sei, gehöre das ohnehin zum "Gesamtpaket", um als Arbeitgeber attraktiv zu sein. Eine Pflicht zu begründen, warum mobiles Arbeiten nicht möglich sei, würde nur "zu sinnloser Bürokratie für die Arbeitgeber führen".

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