Erbrecht :Testament für die Katz

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Choupette, die schneeweiße Birma-Katze des vor fünf Jahren verstorbenen Modeschöpfers Karl Lagerfeld. (Foto: Eventpress Kugler/picture alliance / Eventpress)

Für manche Menschen ist das Haustier der beste Freund – und so wichtig, dass es sogar alles erben soll. In Deutschland ist das nicht möglich, anderswo wird aber immer wieder ein Tier zum Millionär.

Von Tim Schellenbach

Man stelle sich vor: Die letzten Formalien sind geklärt, die Trauernden haben sich in ihre bequemen Ledersessel zurückgezogen und der Anwalt beginnt mit strengem Blick, das Testament vorzulesen. Doch anstelle der Aufteilung des Erbes geschieht etwas Unerwartetes: „Der gesamte Besitz des Verstorbenen, inklusive Strandhaus, Aktienpaket sowie der Kunstsammlung, geht an … Frau Nala.“ Vielleicht eine Tante aus England, von der niemand wusste? Nein, es handelt sich um die Perserkatze Nala, die täglich 18 Stunden schläft, Vögel von der Fensterbank beobachtet und Löcher in die neuen Wohnzimmermöbel kratzt. Und wer darf sich um die tierisch reiche Katze kümmern? Die hoffnungsvollen Erben.

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