Arbeitszimmer:Wenn das Home-Office außen vor ist

Wer in einem reinen Arbeitszimmer zuhause arbeitet, ist möglicherweise bei Schäden durch Feuer oder Einbrüche nicht versichert.

Von Katrin Berkenkopf, Düsseldorf

In Zeiten von Home-Office ist ein eigenes Arbeitszimmer ein echter Glücksfall: Ein Zimmer nur für Schreibtisch und etwas Büroausstattung, in dem nicht noch ein Laufband steht oder die Sommerkleidung aufbewahrt wird, und für das die Kosten sogar von der Steuer abgesetzt werden können.

Aber: Kommt es zu einem Schaden, könnte aus dem Vorteil ein Problem mit der Versicherung werden. Denn wird bei einem Einbruch der Laptop gestohlen oder setzt ein Kurzschluss den Rechner in Brand, zahlt die Hausratpolice dafür möglicherweise nicht. Nicht in jedem Tarif ist ein gewerblicher Raum mitversichert. Das gilt auch für ein reines Arbeitszimmer.

"Laut Bedingungen gehören Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, nicht zur Wohnung", erklärt ein Sprecher der Provinzial Rheinland. "Das bedeutet: Für Einrichtungsgegenstände und berufliche Utensilien, die in ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Arbeitszimmern untergebracht sind, besteht kein Versicherungsschutz."

So sehen es auch die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft vor. Allerdings trifft das Problem in der Praxis nur wenige Kunden, meint der Provinzial-Sprecher: Bei den meisten Versicherungsnehmern werde ein solches Zimmer eben doch mindestens zum Teil privat genutzt. Dafür reicht es, wenn die Schlafcouch für Gäste dort steht.

Für die anderen Fälle bietet die Provinzial einen Zusatzbaustein für die Hausratversicherung. Viele Versicherer haben in ihren Hausratpolicen auch reine Arbeitszimmer mitversichert. "In der aktuellen Hausratversicherung Privatschutz 2.0 ist ein gewerblich genutztes Arbeitszimmer in der Wohnung in allen Tariflinien versichert", erklärt die Allianz. Ausschlüsse gebe es in älteren Tarifen oder Basis-Varianten. Auch bei der Gothaer in Köln sind reine Arbeitszimmer immer mitversichert, sofern sie sich in der Wohnung befinden.

Wer unsicher ist, was der Vertrag abdeckt, sollte bei seinem Versicherungsvermittler oder dem Anbieter direkt nachfragen, rät der Düsseldorfer Makler Johannes Brück - aber lieber per E-Mail als telefonisch. "Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben."

Erledigen Kunden ihre Arbeit daheim am Esstisch oder in der kleinen Arbeitsecke im Schlafzimmer, so sind Laptop & Co. in der Hausratversicherung mitversichert, ohne dass der Versicherer darüber informiert werden muss. Wenn es sich um besonders hochwertige Geräte handelt, sollten Arbeitnehmer aber überprüfen, ob ihre Versicherungssumme ausreicht. Makler Brück rät bei Hausratpolicen außerdem grundsätzlich dazu, auf eine Unterversicherungsverzichtsklausel zu achten. Nur dann verzichtet der Versicherer bei Schäden darauf, die Erstattung zu kürzen, auch wenn sich herausstellt, dass der Wert des Hausrates höher ist als ursprünglich angegeben.

Stolpert der Arbeitnehmer im Home-Office über das Kabel des Rechners und reißt ihn vom Tisch oder schüttet der Nachwuchs ein Glas Limonade über den Laptop der Eltern, ist das dagegen kein Fall für die Hausratversicherung. In solchen Fällen könnte die eigene Haftpflichtversicherung einspringen - oder aber der Arbeitgeber muss ein neues Gerät kaufen. Denn grundsätzlich ist er für die Versicherung seiner Geräte zuständig, erklärt der Makler.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: