Hartz-IV: Wohnungen:Sozialpolitik auf 25 Quadratmetern

Politischer Sprengstoff aus dem Arbeitsministerium: Die Kommunen sollen entscheiden, wie groß die Unterkünfte von Hartz-IV-Empfängern sein dürfen. Für Langzeitarbeitslose könnte das enorme Konsequenzen haben.

S. Höll, J. Bielicki und D. Stawski

Langzeitarbeitslose insbesondere in Großstädten und Ballungszentren müssen sich darauf einrichten, künftig in deutlich kleineren Wohnungen leben zu müssen als bisher. Nach den politisch hoch umstrittenen Vorstellungen des Bundesarbeitsministeriums soll jede Kommune künftig selbst bestimmen können, wie viel Geld sie für die Unterkunft aufwenden will und welche Wohnungsgröße sie für angemessen hält. Bislang gilt bundesweit die Vorgabe, dass ein Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf 45 Quadratmeter Wohnraum hat, für jede weitere Person kommen 15 Quadratmeter hinzu. Von dieser Regel sollen die Kommunen nun abweichen können.

Hartz-IV: Wohnungen: Künftig soll jede Kommune selbst entscheiden können, wie viel Geld sie für die Unterkunft von Hartz-IV-Empfängern aufwenden will.

Künftig soll jede Kommune selbst entscheiden können, wie viel Geld sie für die Unterkunft von Hartz-IV-Empfängern aufwenden will.

(Foto: Rolf Vennenbernd/dpa )

"Die konkrete Ausgestaltung der Frage, was als angemessene Wohnkosten anzusehen ist und welche Wohnfläche als angemessen erachtet wird, soll den Kommunen obliegen", heißt es in einem Vorschlag einer vom Arbeitsministerium geleiteten Arbeitsgruppe an die Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände. Konkrete Vorschläge für Quadratmeter-Höchstgrenzen machte die Arbeitsgruppe nicht. Ein anderes Expertengremium, das Vorschläge zur Gemeindefinanzierung erarbeitet, regte aber an, den Wohnraum für Alleinstehende auf 25 Quadratmeter zu begrenzen. Diese Idee macht sich das Arbeitsministerium bislang nicht zu eigen. Allerdings würde eine Neuregelung dazu führen, dass in Städten mit hohen Mieten wie München oder Hamburg künftig weniger Wohnraum bezahlt werde als etwa in ländlichen Gebieten, hieß es.

Das Arbeitsministerium suchte Befürchtungen zu entkräften, mit einer solchen Reform würden die Bedingungen für Hartz-IV-Empfänger durchweg schlechter, weil sich die Kommunen in ihren Leistungen unterbieten würden. Städte und Gemeinde würden verpflichtet, den ortsüblichen Mietspiegel zu beachten und Hartz-IV-Empfänger bei der Wohnungsgröße nicht schlechter zu behandeln als Menschen mit geringem eigenen Arbeitseinkommen. Ziel des Vorhabens seien auch nicht geringere Zahlungen an Arbeitslose. Vielmehr wolle man, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die geltenden Regelungen vereinfachen und damit die Zahl der Klagen vor Sozialgerichten reduzieren.

Der Vorschlag stieß auf kontroverse Reaktionen. Sozialverbände, SPD und Grüne äußerten scharfe Kritik. Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Heinrich Kolb, sagte der Süddeutschen Zeitung, zwar befürworte die FDP regionale Pauschalierungen. Die Höhen solle aber der Bund festlegen: "Wir wollen das nicht aus der Hand geben." Die Vize-Fraktionschefin der SPD, Elke Ferner, nannte die kommunale Lösung "absurd". Jede Kommune würde angesichts leerer Kassen versuchen, die Kosten nach unten zu drücken. Das würde viele Hartz-IV-Empfänger zu einem Umzug zwingen, sagte Ferner. Der Sozialexperte der Grünen, Markus Kurth, plädierte dafür, mehr Rücksicht auf die individuellen Wohnbedürfnisse der Arbeitssuchenden zu nehmen.

Sozialverbände wie der VdK und der Paritätische Wohlfahrtsverband warnten vor weiteren Kappungen bei den Ausgaben für Bedürftige. Der Berliner Sozialrichter Michael Kanert wies darauf hin, dass der Bundestag, nicht die Kommunen, Regeln für Wohnungsstandards festlegen müsse. Ansonsten gebe es verfassungsrechtliche Bedenken. Auch ein Zwischenbericht der von der Regierung einberufenen Gemeindefinanz-Kommission warnt, eine Herabsetzung der Standards würde "vermutlich durch das Bundesverfassungsgericht gekippt".

"Absurde Lösung"

Die kommunalen Spitzenverbände sehen die Vorschläge dagegen grundsätzlich positiv. "Es ist sinnvoll, die Unterkunftskosten zu pauschalieren", sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Ebenso sei es richtig, die Pauschalen je nach Stadt und Region unterschiedlich hoch ausfallen zu lassen.

Auch die Wohnungsgrößen, so Landsberg, müssten für Alleinstehende "nicht überall bei 45 Quadratmeter liegen". Monika Kuban, Vize-Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetags, hält es darum für richtig, auf bundesweite Pauschalen zu verzichten. Diese wären wegen des unterschiedlichen Mietniveaus "weder praktikabel noch sozial gerecht". Vertreter der Kommunen wehren sich jedoch gegen den Verdacht, es gehe ihnen darum, Hartz-IV-Empfängern kleinere Wohnungen zuzumuten. "Das ist nicht unser Ziel", erklärte Landsberg.

Allerdings kommen Ideen, Hartz-IV-Empfängern nur noch kleinere Wohnungen zu bezahlen, keinesfalls nur aus dem Bund. Bereits im Mai schickten die kommunalen Spitzenverbände Bayerns eine Liste mit Sparvorschlägen an Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU).

Darin schlugen sie vor, die Regelgröße von Wohnungen alleinstehender Leistungsempfänger auf 25 Quadratmeter zu halbieren. "Die 50 Quadratmeter, die jetzt gelten, sind eindeutig zu viel", sagte der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Reiner Knäusl.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: