Nur wenige Hartz-IV-Empfänger verschweigen Kapitaleinkünfte oder Vermögen und erschleichen sich so zu Unrecht Leistungen aus der staatlichen Grundsicherung. 2020 stellten die Jobcenter in lediglich 945 Fällen fest, dass sie zu viel Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ausgezahlt haben, weil das Vermögen des Leistungsempfängers zu hoch war. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor. In den meisten Fällen kam es demnach wegen verschwiegener Einnahmen aus Minijobs oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu Überzahlungen. Insgesamt wurden laut der Antwort des Bundesarbeitsministeriums im vergangenen Jahr 680 Euro pro festgestelltem Missbrauchsfall zu viel ausgezahlt.
Ende Juli fanden Bild-Leser in ihrer Zeitung diese Schlagzeile über die Bundesagentur für Arbeit: "Jagd auf Geheim-Vermögen von Hartz-IV-Empfängern". Der Abgeordnete Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik bei den Grünen im Bundestag, wollte daraufhin genau wissen, wie es um die angeblichen "Geheim-Vermögen" bestellt ist. Die nun vorgelegten Zahlen der Bundesregierung zeigen für Lehmann eindeutig: "Das Zerrbild von vermögenden Hartz-IV-Empfängern hat nichts mit der Realität zu tun."
Behörden tauschen ihre Daten aus
Ein Großteil der Missbrauchsfälle wird durch den automatisierten Datenausgleich enttarnt. Zu diesem Datenaustausch sind die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Kommunen, die Jobcenter alleine und nicht mit der BA zusammen betreiben, gesetzlich verpflichtet. Dabei werden persönliche Angaben vierteljährlich von Hartz-IV-Empfängern mit den Daten anderer Behörden abgeglichen, etwa mit der Deutschen Rentenversicherung oder dem Bundeszentralamt für Steuern. Das Steueramt wertet Daten über Zins- oder andere Kapitalerträge aus, für die aufgrund eines Freistellungsauftrags kein Steuerabzug vorgenommen wurde. Ein Leistungsmissbrauch liegt zum Beispiel vor, wenn Hartz-IV-Bezieher grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben über Nebeneinkommen oder Vermögen machen und dadurch höhere Leistungen kassieren können, als ihnen eigentlich zustehen. Geschieht dies mit Vorsatz, wird der Hartz-IV-Empfänger wegen Betrugs angezeigt.
Mithilfe des automatisierten Datenaustausches konnten die Ämter laut der Antwort des Bundesarbeitsministeriums allein 2020 insgesamt 1,6 Millionen sogenannte "Überschneidungsmitteilungen" auswerten. Das Ergebnis: In 84 280 Fällen wurde festgestellt, dass zu viel Geld ausgezahlt wurde. Darunter waren 78 382 Fälle, bei denen Einkommen aus einer bisher nicht bekannten geringfügigen oder versicherungspflichtigen Beschäftigung zu Überzahlung führten. Das entspricht einem Anteil von 93 Prozent. Zum Vergleich: 3,9 Millionen Hartz-IV-Empfänger werden in der Statistik als "erwerbsfähig" geführt. In 945 Fällen führten hingegen Kapitalerträge und Vermögen zu Überzahlungen - ein Anteil von nur 1,1 Prozent. Die Gesamtsumme der zu viel bezahlten Auszahlungen beläuft sich im vergangenen Jahr auf 57,3 Millionen Euro, pro Fall sind das 680 Euro. Verglichen mit 2019 hat sich an den Zahlen wenig geändert: Hier gab es 92 357 Überzahlungsfälle mit einer Gesamtsumme von 61,5 Millionen Euro. Bei 2,1 Prozent der Fälle führten Kapitalerträge und Vermögen zu Überzahlungen.
Die Hinzuverdienst-Regeln sind umstritten
Der grüne Bundestagsabgeordnete Lehmann kommt deshalb zu dem Schluss: "Von großem und flächendeckendem Missbrauch durch Vermögen kann keine Rede sein." Der Politiker weist auf Untersuchungen des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hin. Danach verfügt "in den unteren Einkommensdezilen der überwiegende Großteil der Haushalte nur über sehr geringe Vermögen". In der Einkommensgruppe, in der sich "vornehmlich leistungsberechtigte Personen befinden, ist die Verteilung auf null konzentriert", heißt es in dem Bericht des ZEW. Für Lehmann ist klar: In den meisten Missbrauchsfällen gehe es um Menschen, "die arbeiten und selbst Einkommen erwirtschaften wollen". Wer sich aber etwas hinzuverdiene, "sollte belohnt und nicht bestraft werden", sagt er.
Die Hinzuverdienst-Regeln im Hartz-IV-System werden von Fachleuten seit vielen Jahren kritisiert. Sie halten den Anreiz, einen Teil- oder Vollzeitjob anzunehmen, für zu gering, weil den Hartz-IV-Empfängern ein großer Teil des Verdienstes gleich wieder abgezogen wird. Viele kombinieren Hartz IV deshalb lieber mit einem Minijob, da bleibt ihnen mehr übrig.
Lehmann plädiert dafür, "die aufwändige und bürokratische Vermögensprüfung in der Grundsicherung auf den Prüfstand zu stellen. Wir müssen die Jobcenter von unsinniger Bürokratie entlasten", sagt er. Die Bundesagentur für Arbeit hatte stets betont, Leistungsmissbrauch sei "kein Kavaliersdelikt". Missbrauch konsequent zu bekämpfen, schütze sowohl die Interessen der Steuerzahler, als auch die der großen Mehrheit der ehrlichen Leistungsempfänger. So heißt es auch in den "fachlichen Weisungen" der BA für die eigenen Mitarbeiter: Die Überschneidungsmitteilungen seien umgehend nach deren Übermittlung zu bearbeiten - "wegen der gesellschafts- und finanzpolitischen Bedeutung der Aufdeckung von Leistungsmissbrauch".