Reform:Hartz IV - die Krux mit dem Ehrenamt

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Politik im Jahr des Ehrenamtes: Ein vom Arbeitsministerium vorgelegte Gesetz sieht vor, Übungsleiter und Bürgermeister, die von Hartz IV leben müssen, schlechter zu stellen. Die Rechnung: Entschädigung gleich Einkommen.

T. Öchsner

Holger Klukas ist 56, schwerbehindert und seit 1998 ohne feste Stelle. "Ich habe keine Hoffnung mehr, dass ich noch einmal eine richtige Arbeit bekomme", sagt der Maschinen-Ingenieur. Klukas, der derzeit einen befristeten Job hat, ist aber keiner, der sich hängen lässt. Er engagiert sich als ehrenamtlicher Bürgermeister in der 500-Seelen-Gemeinde Gallin-Kuppentin in Mecklenburg-Vorpommern. Dafür erhält er 500 Euro im Monat. Von dieser Aufwandsentschädigung bleibt ihm aber nur wenig übrig.

Das Arbeitsministerium muss bei Hartz IV nacharbeiten - und will nun sogenannten Übungsleitern und Bürgermeistern ans Geld. (Foto: dpa)

Wenn Klukas im Juli wieder Hartz-IV-Empfänger wird, darf er nach geltendem Recht als Alleinstehender 179,50 Euro oder 161,50 Euro als Verheirateter auf jeden Fall behalten, sofern er mindestens Ausgaben in gleicher Höhe für sein Ehrenamt geltend machen kann. Das entspricht jeweils der Hälfte des Regelsatzes. Hat er weniger hohe Aufwendungen, streicht das Job-Center sogar noch mehr weg. Ist er - so wie im Moment - nicht arbeitslos, darf er die Aufwandsentschädigung für sein Ehrenamt komplett kassieren. "Hier wird mit zweierlei Maß gemessen", sagt er. Die arbeitslosen Bürgermeister sind nun deshalb sogar ein Thema der Hartz-IV-Verhandlungen von Bundesregierung und Opposition in Berlin geworden.

Wie viele Gemeindechefs auf Hartz IV angewiesen sind, ist nicht bekannt. Klukas kennt aber allein drei solche Amtskollegen aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Hartz-IV-Bürgermeister sind ein ostdeutsches Phänomen, weil dort die Erwerbslosigkeit besonders hoch ist. In vielen Dörfern geht ohne die ehrenamtlichen Oberhäupter nichts mehr. "In diesen Gemeinden gibt es keinen Supermarkt mehr, keine Sparkasse, keine Gastwirtschaft und keine Schule. Da ist der Bürgermeister der letzte Kümmerer und Ansprechpartner der Bürger", sagt Klaus-Michael Glaser vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern. Zugleich seien immer weniger Menschen bereit, sich in solchen Gemeinden zum Bürgermeister küren zu lassen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert daher, die Aufwandsentschädigung überhaupt nicht mehr auf Hartz IV anzurechnen. "Wir brauchen hier eine Sonderregelung", sagt Uwe Lübking, Sozialexperte des Verbandes.

Die Opposition ist empört

Bislang aber war in Berlin das Gegenteil geplant: Zumindest das vom Arbeitsministerium vorgelegte Hartz-IV-Gesetz sieht vor, sogenannte Übungsleiter und auch Hartz-IV-Bürgermeister schlechter zu stellen - ausgerechnet im Jahr des Ehrenamtes. Bislang dürfen Langzeitarbeitslose, die etwa als Fußballtrainer in einem Verein tätig sind, monatlich bis zu 175 Euro von ihrem Honorar behalten. Das entspricht genau dem steuerlichen Freibetrag von 2100 (zwölf mal 175) Euro, den normale Steuerzahler als Übungsleiter nutzen können. Vorgesehen ist nun, solche Entschädigungen als Einkommen zu behandeln. Dem Trainer, der Hartz IV bezieht, würden dann nur 115 Euro verbleiben. Bei den Hartz-IV-Bürgermeister würden dann diejenigen finanziell schlechter gestellt, die für ihr Ehrenamt geringere Ausgaben als den halben Regelsatz nachweisen können.

Die Opposition ist empört. "Die Pläne von Union und FDP ehrenamtliche Übungsleiter und Bürgermeister, die Hartz IV benötigen, schlechter zu stellen, sind mit uns nicht zu machen", sagt Manuela Schwesig, SPD-Vize und Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern. Wer sich für die Gesellschaft engagiere, dürfe nicht "auch noch bestraft werden". Darauf hofft ebenfalls Bürgermeister Klukas.

© SZ vom 21.01.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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