Hartz-IV:Neuer Regelsatz deckt Stromkosten nicht

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox ist der Anteil für die Stromkosten im neuen Hartz-IV-Satz zu niedrig berechnet. Demnach müssten Alleinlebende durchschnittlich mindestens 94 Euro pro Jahr draufzahlen. Zum 1. Januar 2021 soll nach bisherigen Berechnungen der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um mindestens 7 Euro auf 439 Euro pro Monat steigen. Die zugrunde liegende Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) sieht davon 35,30 Euro zur Begleichung der Stromkosten vor. Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1500 Kilowattstunden belaufen sich nach Berechnungen des Portals aber im Bundesdurchschnitt auf monatlich 43,17 Euro. Diese Kosten steigen laut dem Portal weiter, wenn die Hartz-IV-Bezieher den Strom aus der Grundversorgung beziehen oder wenn sie auch ihr Wasser elektrisch aufheizen müssen. Zudem gebe es je nach Region stark unterschiedliche Strompreise. Insgesamt seien diese seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 deutlich stärker gestiegen - um durchschnittlich 61 Prozent - als die Hartz-IV-Regelsätze (plus 27 Prozent).

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