Kostenbefreiungen für Hartz-IV-Empfänger
Die Linkspartei spricht bei den neuen Hartz-IV-Sätzen von "Armut per Gesetz". Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen wies darauf hin, dass eine Anhebung auf 364 Euro noch nicht einmal die Teuerungsrate bei den Verbraucherpreisen seit 2005 ausgleiche: "Hartz-IV-Bezieher können sich von 364 Euro weniger kaufen als von den ursprünglichen 345 Euro (im Jahr 2005)."
Die Regierung hält dem entgegen, dass Hartz-IV-Bezieher nicht bessergestellt werden dürften als Geringverdiener, die keine Hilfen erhalten. In der Stichprobe, die zur Ermittlung des Bedarfs diente, seien Ein-Personen-Haushalte mit einem Monats-Einkommen von bis zu 901 Euro netto und Paar-Haushalte mit Kindern mit bis zu 2300 Euro netto eingeflossen.
Hinzu kämen weitere finanzielle Vergünstigungen für Hartz-IV-Bezieher: Sie seien befreit von Rundfunkgebühren und Krankenkassenbeiträgen, hätten vielerorts Anspruch auf kostenlose Kita-Plätze für ihre Kinder, könnten Busse und Bahnen teils verbilligt nutzen.