Hartz IV:Linke kritisiert Verfassungsrichter als befangen

Bundestag

Stephan Harbarth nimmt nach seiner Wahl zum Richter am Bundesverfassungsgericht im Bundestag den Applaus entgegen.

(Foto: dpa)
  • Soll Beziehern von Grundsicherung das Geld gekürzt werden, wenn sie etwa Termine beim Jobcenter versäumen?
  • Darüber verhandelt vom heutigen Dienstag an das Bundesverfassungsgericht.
  • Die Linksfraktion im Bundestag bezeichnet den Senatsvorsitzenden und neuen Vizegerichtspräsidenten, Stephan Harbarth, allerdings für befangen.

Vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Sanktionen im Hartz-IV-Gesetz nennt die Linke einen der Richter befangen. Die Kritik der Linksfraktion im Bundestag richtet sich gegen den neuen Vizegerichtspräsidenten Stephan Harbarth.

Der Erste Senat des Verfassungsgerichts, verhandelt am heutigen Dienstag über die Frage, ob Abzüge vom Hartz-IV-Satz als Strafe mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Harbarth, der dem Senat seit Dezember vorsitzt, saß vorher für die CDU im Bundestag. Als Abgeordneter hatte er im Juni 2018 für die Beibehaltung der Sanktionen gestimmt. "Er sollte sich an der Urteilsfindung nicht beteiligen", sagte der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch der Rheinischen Post über den früheren CDU-Bundestagsabgeordneten. "Ich finde den Vorgang durchaus problematisch, da Herr Harbarth Gesetze mitbeschlossen hat, die hier auf dem Prüfstand stehen."

Wer staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, muss sich aktiv um einen Job bemühen. Diejenigen, die diesen Ansprüchen nicht gerecht werden, straft das Zweite Sozialgesetzbuch mit Leistungskürzungen. Im schlimmsten Fall können die Sanktionen so weit gehen, dass die Betroffenen ohne Unterstützung dastehen. Mit weniger Leistungen müssen Hartz-IV-Empfänger unter anderem dann auskommen, wenn sie Termine im Jobcenter versäumen. Nach den neuesten Zahlen von 2017 waren im Jahresdurchschnitt etwa 136 800 Erwerbsfähige mit mindestens einer Sanktion belegt.

Die Überprüfung angestoßen hatte das Sozialgericht im thüringischen Gotha. Die Richter dort halten die Sanktionen für verfassungswidrig, unter anderem weil sie die Garantie des Existenzminimums verletzt sehen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will in Karlsruhe anwesend sein. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

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