Süddeutsche Zeitung

Hartz IV:Jugendliche nicht verlieren

Der Arbeitsagentur-Chef ist gegen zu harte Strafen für Berechtigte unter 25 Jahren, weil sich manche dann für Jobs schwerer vermitteln lassen.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Sich als Hartz-IV-Empfänger vor der Arbeit zu drücken, geht nicht. Wer gegen die Auflagen des Jobcenters verstößt, Arbeitsangebote ablehnt oder zu Terminen mit dem Vermittler unentschuldigt nicht kommt, muss mit Sanktionen rechnen. Doch gerade die Strafen für jüngere Hartz-IV-Empfänger sind seit Jahren umstritten. Schon die frühere Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) wollte schärfere Sanktionen für die unter 25-Jährigen abschaffen. Jetzt bekommt sie Schützenhilfe vom Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele.

Hartz-IV-Empfängern unter 25 Jahren kann das Jobcenter bereits bei der ersten Ablehnung eines zumutbaren Jobs die Auszahlung der staatlichen Grundsicherung für bis zu drei Monate streichen. Nach der zweiten Pflichtverletzung kann es auch kein Geld mehr für Heizung und Miete geben. Die möglichen Sanktionen sind damit deutlich härter als bei Hartz-IV-Empfängern über 25 Jahren. Scheele hält von solchen drakonischen Strafen gar nichts: "Die Sanktionierung auf null finde ich nicht vernünftig", sagt er. Denn nach so harten Sanktionen würden manche Jugendliche den Kontakt zum Jobcenter ganz abbrechen und damit nicht mehr zur Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Der BA-Chef spricht sich dafür aus, bei der Übernahme der Wohnkosten auf eine Sanktionierung zu verzichten. Scheele gibt zu bedenken, dass es aufgrund der angespannten Wohnungsmärkte in vielen Städten "ausgesprochen schwer" sei, wieder eine Bleibe zu finden. "Drohende Wohnungslosigkeit hilft uns bei der Vermittlung und auch sonst nicht weiter", sagt er. Der BA-Chef empfiehlt stattdessen, die Sanktionspraxis zwischen Jugendlichen und Erwachsenen anzugleichen.

Nahles, die jetzt SPD-Fraktionschefin im Bundestag ist, hatte bereits im Herbst 2014 geplant, die strengeren Regeln für jugendliche Bezieher der Grundsicherung abzuschaffen. Sie konnte sich damit jedoch nicht durchsetzen. Die CSU hatte die Pläne abgelehnt. CSU-Chef Horst Seehofer sagte: "Das Verwässern der Sanktionen bei Drückebergern wird die CSU verhindern."

Manche Verfassungsrechtler kritisieren hingegen die schärferen Vorschriften für junge Hartz-IV-Bezieher. Sie sehen darin einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz. Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung rät, die verschärften Strafen für unter 25 Jahre alte Hartz-IV-Bezieher zu streichen. Einerseits nähmen junge Hartz-IV-Empfänger nach einer Sanktion eher einen sozialversicherungspflichtigen Job als solche ohne Strafen. Andererseits könnten Sanktionen dazu führen, dass sich die unter 25-Jährigen ganz aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen beziehungsweise die Integration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt beeinträchtigt wird, heißt es in einer Studie des Forschungsinstituts der Bundesagentur für Arbeit. Auch könne das Leben der jungen Menschen durch zu scharfe Sanktionen eingeschränkt werden, etwa durch "eine teils eingeschränkte Ernährung" oder "Zahlungsrückstände verbunden mit der Sperrung der Energieversorgung".

"Die allermeisten halten sich an die gesetzlichen Spielregeln."

Die Zahl der Sanktionen gegen alle Hartz-IV-Empfänger ist 2017 leicht um 13 700 auf knapp 953 000 gestiegen. Die Sanktionsquote, also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, lag stabil bei 3,1 Prozent. "Die allermeisten Leistungsberechtigten halten sich an die gesetzlichen Spielregeln. Nur ein ganz geringer Teil wird überhaupt sanktioniert", sagt dazu der BA-Chef. Ein Großteil der Sanktionen, rund 77 Prozent, entfällt auf Meldeversäumnisse, wenn also etwa jemand einen Termin beim Jobcenter ohne Angaben eines wichtigen Grundes nicht wahrnimmt. 2017 mussten die Jobcenter bei 733 800 Menschen deswegen die Regelleistung um zehn Prozent senken. "Drei von vier Sanktionen entstehen schlicht deshalb, weil vereinbarte Termine im Jobcenter gar nicht erst wahrgenommen werden", sagt Scheele. Deshalb erinnern die Jobcenter per SMS an Termine. Monatlich werden rund 400 000 dieser Nachrichten übermittelt, aber nur an diejenigen, die diesen Service auch wollen.

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SZ vom 12.04.2018
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