Grundsicherung:So will die SPD Hartz IV reformieren

Bundestag

Auf manches hatten sich Union und SPD schon im Koalitionsvertrag verständigt. Bei den Ersparnissen geht Heils Vorstoß darüber hinaus. Das könnte im Wahlkampf 2021 eine Rolle spielen.

(Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Soll der Staat weniger streng sein mit Hartz-IV-Beziehern? Hubertus Heil will die Grundsicherung grundsätzlich reformieren. Was der SPD-Minister genau fordert und was die Union dazu sagt.

Von Henrike Roßbach, Berlin

In der Frühkoordinierung steckt er derzeit, der "Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" aus dem Hause von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Hinter dem kryptischen Gesetzestitel verbirgt sich eine umfangreiche Reform der Grundsicherung. Was aber genau würde es für Arbeitslose bedeuten, wenn Heil sich mit diesen Vorschlägen durchsetzt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Warum jetzt?

Ende März laufen die Corona-Regeln für die Grundsicherung aus, sprich: der vereinfachte Zugang zu Hartz IV ohne Prüfung von Vermögen und Angemessenheit der Wohnung. Beide Lockerungen waren im Frühjahr befristet eingeführt worden, damit etwa Solo-Selbständige, denen wegen des Lockdowns die Einnahmen wegbrechen, Grundsicherung beantragen können - ohne Angst um ihre Wohnung und ihre Ersparnisse zu haben. Auch Kurzarbeiter mit kleinen Einkommen, die jetzt in der Krise aufstocken müssen, sollte auf diese Weise unkompliziert geholfen werden. Statt die Corona-Regeln ein weiteres Mal zu verlängern, will Heil jetzt aber eine dauerhafte Reform durchsetzen.

Was wären die entscheidenden Änderungen?

Der 79 Seiten lange Referentenentwurf sieht eine ganze Reihe neuer Regeln vor. Im Zentrum aber steht die sogenannte Karenzzeit, die Heil einführen will: Wer - in der Regel nach einem Jahr Arbeitslosigkeit - in die Grundsicherung fällt, soll in den ersten zwei Jahren grundsätzlich weder seine Ersparnisse antasten noch seine Wohnung aufgeben müssen, selbst wenn die eigentlich zu groß oder zu teuer ist für die Kostenübernahme durchs Jobcenter.

Für das Vermögen der Betroffenen ist eine durchaus großzügige Höchstgrenze vorgesehen: 60 000 Euro für den Leistungsbezieher und weitere 30 000 Euro "für den nicht getrennt lebenden Ehegatten, die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner und für minderjährige unverheiratete Kinder, die dem Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils angehören". Eine vierköpfige Familie könnte also zwei Jahre lang ein Vermögen von bis zu 150 000 Euro unangetastet lassen und trotzdem Grundsicherung beziehen - also den monatlichen "Regelbedarf" und plus Wohn- und Heizkosten.

Was ist mit der Altersvorsorge oder mit Immobilien?

Die angesparte Altersvorsorge zählt bei der vorgeschlagenen Vermögensgrenze nicht mit, sie darf zusätzlich behalten werden. Vorgesehen ist in dem Gesetzentwurf zudem, dass selbstgenutztes Wohneigentum "nicht als Vermögen berücksichtigt wird". Auch nach Ablauf der zweijährigen Karenzzeit würden laut Entwurf für das eigene Haus oder die Eigentumswohnung mehr Quadratmeter als "angemessen" gelten als bisher. Auf eine Lockerung in dieser Hinsicht hatten sich Union und SPD schon in den Koalitionsverhandlungen verständigt - Heils Vorstoß bei den Ersparnissen dagegen geht über den Koalitionsvertrag hinaus.

Was soll noch geändert werden?

Die Bundesregierung muss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen umsetzen, was mit dem vorgelegten Entwurf nun erledigt werden soll. Festgelegt wird, dass der sogenannte Regelbedarf höchstens 30 Prozent gekürzt werden darf, etwa bei Terminversäumnissen oder nicht angenommenen Jobangeboten. Wenn Betroffene nachträglich erklären, ihren Verpflichtungen nachzukommen, müssen die Sanktionen zudem aufgehoben werden.

Gestrichen werden sollen auch die besonders strengen Sanktionsregeln für unter 25-Jährige; zudem soll ein monatlicher 75-Euro-Bonus eingeführt werden, wenn jemand an einer "berufsabschlussbezogenen Weiterbildung" teilnimmt. Überhaupt soll künftig einer Berufsausbildung im Zweifel der Vorzug gegeben werden vor einer schnellen Vermittlung in irgendeinen Job - ein großer Anteil der Hartz-IV-Empfänger hat keine abgeschlossene Ausbildung. Schließlich soll es künftig auch eine Bagatellgrenze für Rückforderungen von Kleinstbeträgen bis 36 Euro geben, weil Aufwand und Ertrag in diesen Fällen in keinem Verhältnis stehen. Auch bei Ferienjobs und anderen kleinen Einkünften soll es Erleichterungen für Grundsicherungsempfänger geben.

Wie begründet das Ministerium seinen Vorstoß?

Die Erfahrungen mit den vereinfachten Regeln in der Corona-Zeit seien gut gewesen, heißt es im Gesetzentwurf, man wolle daran anknüpfen. "Schnelle und zielgenaue Hilfen und ein einfacher Zugang zu diesen Hilfen" stärkten das Vertrauen in den Sozialstaat. Wer nur vorübergehend arbeitslos ist, so die Argumentation, soll sich auf die Rückkehr in den Arbeitsmarkt konzentrieren können, statt sich um seine Wohnung zu sorgen. Allerdings fallen zumindest arbeitslos gewordene Arbeitnehmer in der Regel erst nach einen Jahr in die Grundsicherung, vorher bekommen sie Arbeitslosengeld I. Ältere haben sogar bis zu zwei Jahre lang Anspruch auf diese Leistung.

Zu den inhaltlichen Gründen, die das Arbeitsressort anführt, kommt aber auch ein gewisses politisches Kalkül hinzu: Heil hat es in dieser Legislaturperiode schon mehrfach geschafft, in Projekten aus dem Koalitionsvertrag eigene, deutlich weitergehende Ideen unterzubringen. Prominentestes Beispiel ist die Grundrente. Dieses Mal steht die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils an, hinzu kommt die Notwendigkeit, die Corona-Regeln zu verlängern. Aus Sicht des Sozialdemokraten Heil ist die Situation daher günstig, noch weitergehende sozialdemokratische Wünsche in Sachen Grundsicherung vorzutragen.

Was soll die Reform kosten?

Den Bund würden die Vorschläge laut Entwurf in diesem Jahr 215 Millionen Euro kosten; 2024 wären es 407 Millionen Euro. Für die Kommunen wäre die Reform mit Kosten von zunächst 43 Millionen Euro verbunden, die bis 2024 auf 57 Millionen Euro stiegen. Auf die Bundesagentur für Arbeit schließlich kämen 2021 acht Millionen Euro zu, in drei Jahren aber schon 98 Millionen Euro.

Was sagt der Koalitionspartner?

Die Union ist wenig begeistert. Was die Verlängerung der Corona-Regeln angehe, seien sie "gesprächsbereit", sagte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU). Eine Entfristung der Sonderregeln aber lehnten sie ab. "Eine schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ist mit uns nicht möglich", sagte Weiß. "Denn dadurch wird Arbeit abgewertet und die Vermittlung in Arbeit weitgehend unattraktiver."

Die Legislaturperiode geht auf ihre Ende zu - ist das noch ernst gemeint von Heil oder schon Wahlkampf?

Ernst gemeint ist der Vorstoß durchaus, und mit einem zeitnahen Kabinettstermin und einem verkürzten Gesetzgebungsverfahren wäre die Reform auch noch zu schaffen. Da die Union aber Vorbehalte hat, vor allem gegen die zweijährige Karenzzeit für Vermögen und Angemessenheit der Wohnung, dürfte das schwer werden. Ein Wahlkampfthema für die SPD könnte sich deshalb aus diesem Thema durchaus entwickeln.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusElternzeit
:Und raus bist du

Wer als junge Mutter oder junger Vater in den Job zurückkehren will, wird häufiger mit einer schlechteren Position oder gar einer Kündigung überrascht. Muss man das wirklich hinnehmen?

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: