Hartz IV: Elterngeld:Arbeitsagentur kürzt schneller als die Regierung

Voreiliger Gehorsam: Die Bundesagentur für Arbeit kündigt Hartz-IV-Empfängern schon die Elterngeld-Kürzung an. Dabei ist das Gesetz noch gar nicht beschlossen.

Thomas Öchsner, Berlin

Die von der Bundesregierung geplante Kürzung des Elterngelds bei Hartz-IV-Empfängern setzt die Bundesagentur für Arbeit bereits jetzt um, obwohl Bundestag und Bundesrat den vorgesehenen Gesetzesänderungen noch gar nicht zugestimmt haben. Der Deutsche Städtetag hat deshalb nach Informationen der Süddeutschen Zeitung beim Bundesarbeitsministerium protestiert. Auch die Opposition ist empört.

Das Sparpaket der Bundesregierung betrifft Menschen, die die staatliche Grundsicherung (Hartz IV) erhalten, gleich mehrfach: Hartz-IV-Empfänger mit Anspruch auf Elterngeld und ohne Zusatztätigkeit sollen künftig die 300 Euro im Monat nicht mehr zusätzlich zum Regelsatz von derzeit 359 Euro bekommen. Die Koalition will Jobsuchenden das Übergangsgeld beim Wechsel von Arbeitslosengeld I zu Hartz IV streichen. Außerdem erhalten Selbstständige, die privat rentenversichert und zu Hartz-IV-Empfängern geworden sind, keinen Zuschuss mehr für ihre Altersvorsorge. Noch sind die Kürzungen nicht in Kraft getreten. Bundestag und Bundesrat, in dem das schwarz-gelbe Regierungslager keine Mehrheit hat, müssen noch zustimmen. Und die Opposition hat bereits Widerstand angekündigt.

Trotzdem hat die BA bereits Mitte September begonnen, die geplanten Rechtsänderungen in allen laufenden Fällen zu berücksichtigen. So bekommen von Hartz IV abhängige Eltern zum Beispiel Bescheide mit dem Hinweis, dass das Elterngeld "ab 01.01.2011 als sonstiges Einkommen angerechnet", also gestrichen werde. Nach Angaben der BA wird man bis Ende des Jahres mehr als 300.000 Bescheide versenden, in denen die vorgesehenen Rechtsänderungen bereits vorweggenommen werden.

"Wir wollen so den Verwaltungsaufwand möglichst niedrig halten. Außerdem können wir so vermeiden, dass wir 2011 zu viel bezahlte Leistungen zurückfordern müssen", sagte eine Sprecherin der Behörde. Insgesamt verschickt die BA jährlich etwa 27 Millionen Bescheide an Hartz-IV-Empfänger.

Städtetag hält Vorgehen für "rechtswidrig"

Bei ihrer Vorgehensweise wird die Bundesagentur vom Bundesarbeitsministerium unterstützt. Das Ministerium hat bei der Grundsicherung die Rechtsaufsicht. "Würde über Teile von Bewilligungszeiträumen zunächst nicht entschieden, bestünde zu Beginn des Jahres 2011 die Gefahr, dass die existenzsichernden Leistungen nicht oder nicht in erforderlichem Umfang ausbezahlt werden", heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an den Städtetag.

Die Interessenvertreter der Kommunen halten das Vorgehen der BA dagegen für schlicht "rechtswidrig", weil es noch keine gültige Rechtsnorm für die erlassenen Bescheide gebe.In einem Schreiben an das Ministerium verweist der Städtetag darauf, dass kommunale Interessen "massiv berührt" seien. "Wir befürchten enorme verwaltungsorganisatorische und ökonomische Auswirkungen aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Widerspruchs- und Klageverfahren", warnt der Städtetag. Die Kommunen sind für die Bescheide mitverantwortlich, weil sie Leistungen für Unterkunft und Heizung an die Hartz-IV-Empfänger gewähren.

Kritik kommt auch von der Opposition: Brigitte Pothmer, Arbeitsmarktexpertin der Grünen, wirft dem Arbeitsministerium vor, die gesetzgebenden Gremien übergangen zu haben. "Fakt ist, dass weder Parlament noch Bundesrat über die Pläne von Ministerin Ursula von der Leyen entschieden haben. Bis das nicht passiert ist, ist es rechtswidrig, wenn die Jobcenter vorauseilend den Regierungswillen ausführen und damit Fakten schaffen", sagte Pothmer.

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