Süddeutsche Zeitung

Hartz IV:Bagatellgrenze für BA gefordert

Politiker mehrerer Parteien fordern Änderungen bei Kleinbeträgen.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bekommt parteiübergreifend Unterstützung für ihren Ruf nach einer Bagatellgrenze für die Rückforderung kleinster Beträge von Hartz-IV-Empfängern. Bislang müssen Jobcenter immer tätig werden, wenn sie rückblickend betrachtet zu viel Geld überwiesen haben. 2018 aber verursachten Forderungen von bis zu 50 Euro 60 Millionen Euro Verwaltungsaufwand, obwohl es nur um 18 Millionen ging. Forderungen bis 20 Euro summierten sich auf 4,6 Millionen Euro und führten zu Bürokratiekosten von 40,6 Millionen Euro.

SPD-Fraktionsvize Katja Mast sagte, die Zahlen sprächen für sich. "Der Vorschlag einer Bagatellgrenze scheint eine adäquate Lösung zu sein. Wir wollen Menschen schnell in Arbeit bringen und nicht verwalten." Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, sagte: "Wir brauchen einen Sozialstaat, der smart und effizient ist - hier ist genau das Gegenteil der Fall. Eine Bagatellgrenze wäre eine Frage des gesunden Menschenverstandes." Darüber hinaus forderte er mehr Pauschalen und die Zusammenfassung steuerfinanzierter Sozialleistungen. Die Linken-Vorsitzende Katja Kipping sagte, die Eintreibung der Kleinbeträge habe "nichts mit wirtschaftlicher Vernunft zu tun, aber sehr viel mit Demütigung und Schikane". Der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Sven Lehmann, sprach von einer Schieflage im Budget der Jobcenter. Immer mehr Geld, das für Eingliederungsmaßnahmen von Arbeitssuchenden eingesetzt werden sollte, werde "für Bürokratieauswüchse" ausgegeben. Eine Sprecherin des zuständigen Bundesarbeitsministeriums sagte zu den Zahlen, über die die SZ schon am Dienstag berichtet hatte, dass auch mit einer Bagatellgrenze Bürokratiekosten entstehen würden. Bei steuerfinanzierten Leistungen müssten nämlich sämtliche Forderungen zumindest erfasst werden. Allerdings sei man mit der BA "im Gespräch". Es würden Alternativen geprüft, um den Verwaltungsaufwand bei der Rückforderung von Kleinbeträgen zu verringern.

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Quelle:
SZ vom 28.02.2019
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