Leserdiskussion:Hartz IV: Halten Sie Sanktionen für sinnvoll?

Bei Hartz-IV-Beziehern über 25 Jahre darf der Satz künftig nur noch bis zu einer Höhe von 30 Prozent gekürzt werden. (Foto: dpa)

Jobcenter kürzen die Leistungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher um bis zu 100 Prozent. Einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge ist das verfassungswidrig.

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