Handelsabkommen:EU bessert TTIP-Pläne nach

Protest gegen TTIP

Protest gegen das Handelsabkommen in Brüssel: Die EU kommt den Kritikern entgegen - aber zufrieden sind diese noch lange nicht.

(Foto: Wiktor Dabkowski/action press)
  • Die EU kommt den TTIP-Gegnern in einem zentralen Kritikpunkt entgegen: Statt Schiedsgerichten soll ein öffentlich tagendes Handelsgericht über Streitfälle entscheiden.
  • Noch ist allerdings offen, ob sich der Vorschlag auch noch im Ceta-Abkommen der EU mit Kanada umsetzen ließe.
  • Zudem müssen dem Plan von EU-Handelskommissarin die Mitgliedsstaaten, das EU-Parlament und die USA zustimmen.

Von Michael Bauchmüller, Thomas Kirchner und Alexander Mühlauer, Berlin/Brüssel

Sie weiß, dass sie es nicht allen recht machen kann, das ist es ja. Man könne auch jedem Kritiker ein Eis ausgeben, sagt Cecilia Malmström, doch es würde nichts ändern; der heftige Protest gegen das geplante Freihandelsabkommen TTIP werde nicht abreißen. Der EU-Handelskommissarin bleibt trotzdem nichts anderes übrig, als weiter für das umstrittene Abkommen der EU mit den USA zu werben. Und so steht sie an diesem Mittwoch im Pressesaal der EU-Kommission und versucht, die Bürger davon zu überzeugen, dass TTIP ein Gewinn für alle ist. Malmström will vor allem eines zurückgewinnen: Vertrauen, das viele in Europa verloren haben.

Die EU greift die Kritik an den Schiedsgerichten auf

Um den TTIP-Streit beizulegen, greift die EU-Kommission den Haupteinwand der Kritiker auf: Sie will den Investorenschutz neu gestalten und darüber mit den USA verhandeln. Fühlt sich etwa ein Unternehmen bei seiner Investition diskriminiert, sollen diese Streitfälle künftig vor einem neuen Handelsgericht ausgefochten werden. Und zwar öffentlich, alle Dokumente sollen für alle einsehbar sein. Die Urteile sollen 15 öffentlich berufene Richter fällen (fünf aus der EU, fünf aus den USA und fünf aus Drittstaaten), selbst ein Berufungsgericht soll entstehen. "Niemand kann sagen, dass das eine Privatjustiz ist", betont Malmström.

Genau das werfen Kritiker den TTIP-Verhandlern immer wieder vor: dass sie zu lang am bisherigen System von Schiedsstellen festgehalten hätten, vor denen Investoren gegen nationale Gesetze vorgehen könnten - im Hinterzimmer. Denn bisher tagten solche Schiedsgerichte unter Ausschluss der Öffentlichkeit, und die "Richter" waren im richtigen Leben oft Anwälte, bestellt von Klägern und Beklagten.

So ist das Verfahren in nahezu allen Handelsverträgen, die Europa mit Drittstaaten abschloss. "Der Vorschlag zeigt, dass die Kommission eingesehen hat, dass Investitionsschutzverfahren nach altem Modell keine Zukunft mehr haben", sagt der Erlanger Völkerrechtler Markus Krajewski. Allerdings müsse das neue Verfahren sich auch in einem anderen Vertrag wiederfinden: im Abkommen der EU mit Kanada, genannt Ceta. Es ist ebenfalls umstritten, enthält es doch noch die Klausel der alten Art.

Ob der Vorschlag auch für Ceta funktioniert ist offen

Ob das gelingt, dazu hält sich die Kommission bedeckt. Denn das Abkommen ist ausgehandelt, keine der beiden Seiten will es wieder aufmachen. Wohl aber wird gerade die "Rechtsförmlichkeit" des Vertrags geprüft - in diesem Rahmen ließe sich noch das eine oder andere ändern. Auch das Bundeswirtschaftsministerium hätte dafür Sympathien. "Der Kommission ist klar, dass die Regelungen konsistent sein müssen", sagt der für Handelsfragen zuständige Staatssekretär Matthias Machnig. Die neuen Regeln sollten "zukünftig für alle Abkommen verbindlich sein". Da böte es sich doch an, das gleich auch in das Ceta-Abkommen reinzuschreiben.

In Brüssel sieht man das offenbar ähnlich, das neue Verfahren sehen die EU-Juristen als Blaupause für alle Handelsverträge. Zunächst soll ein bilateraler Gerichtshof mit den USA entstehen, später nach und nach mit anderen Handelspartnern. Auch das Fernziel ist schon klar: ein multilateraler, ständiger Handelsgerichtshof, der sich der Streitfälle aus allen möglichen Handelsabkommen annehmen könnte. Dies brauche aber Zeit, sagt Malmström. Die Kommission rechnet zunächst mit jährlichen Kosten des neuen Gerichtssystems von drei Millionen Euro, die sich EU und USA teilen würden.

EU-Mitgliedsstaaten, EU-Parlament und USA müssen zustimmen

Dafür allerdings müssten zunächst die anderen Mitgliedstaaten und das Europaparlament zustimmen, dann die USA. Zumindest die Bundesregierung zeigt sich am Mittwoch offen für die Neuerung. "Das ist ein großer, großer Fortschritt", sagt Machnig. "Das zeigt, dass die Debatten der vergangenen Wochen Früchte getragen haben." Es sei davon auszugehen, dass andere Mitgliedstaaten dem Vorschlag ebenfalls zustimmen. Das Wirtschaftsministerium selbst hatte Malmström einen Vorschlag für ein solches Handelsgericht vorgelegt, er ist dem von Malmström nicht unähnlich. Entworfen hatte ihn Völkerrechtler Krajewski.

Auch im Europaparlament gibt es Rückhalt. Weite Teile der Sozialdemokraten, Liberalen und der Europäischen Volkspartei (EVP) unterstützen den Vorschlag der Kommission. "Das ist der einzig richtige Weg vorwärts in der Handelspolitik", sagt Bernd Lange von der Europa-SPD, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europaparlament und TTIP-Berichterstatter. Daniel Caspary (CDU), handelspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, meint, damit werde ein neues Schutzniveau erreicht, wodurch mehr Transparenz und Sicherheit sowohl für die Staaten wie die Investoren gewährleistet sei. Der deutsche Industrieverband BDI, der seit Monaten leidenschaftlich für TTIP kämpft, will den Vorstoß hingegen erst einmal gründlich prüfen.

Kritiker monieren Vorteile für Großkonzerne

Kritik gibt es von den Grünen. Aus Sicht von Ska Keller, der handelspolitischen Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion, würden die Privilegien der Konzerne nicht angegangen. "Ausländische Investoren behalten damit ihre Extraklage-Rechte, während jedes inländische Unternehmen und jeder Bürger sich an ein normales Gericht wenden muss", moniert Keller. Auch die Organisation Campact und Umweltverbände wie Greenpeace und der BUND kritisierten den Vorstoß. "Das Verfahren der Investor-Staat-Streitschlichtung im geplanten Freihandelsabkommen verstößt gegen das Grundgesetz", sagt BUND-Chef Hubert Weiger. "Es kann künftige Regelungen zur Verbesserung des Umwelt- und Verbraucherschutzes aushebeln."

Die EU weist genau dies zurück - und verweist auf Artikel 2 ihres 39-seitigen Verhandlungsvorschlages. Darin schreibt sie noch einmal fest, dass das "Recht zu Regulieren" durch das Abkommen nicht eingeschränkt werden dürfe - also die Fähigkeit der Staaten, Standards zu erlassen, "etwa für den Schutz der Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, öffentlicher Moral, Sozial- und Verbraucherschutz oder Unterstützung und Schutz kultureller Vielfalt". Das Papier ist übrigens, entgegen mancher früheren Gepflogenheit, ganz öffentlich.

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