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Handel - Stuttgart:Südwest-Wirtschaft übt Kritik an Corona-Beschlüssen

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Stuttgart (dpa/lsw) - Die Südwest-Wirtschaft hält die versprochenen Öffnungen von Einzelhändlern und bestimmten anderen Betrieben in Regionen mit niedrigen Corona-Inzidenzen für nicht ausreichend. Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) kritisierte am Donnerstag in Stuttgart in diesem Zusammenhang, dass sich die Politik noch immer fast allein an der Sieben-Tag-Inzidenz orientiere und nicht auch andere Faktoren in den Blick nehme. Schließlich könne nach mittlerweile einem Jahr der Pandemie "jedes Unternehmen aus jeder Branche" einen sicheren Geschäftsbetrieb ermöglichen. "Anstatt dass Unternehmen aus Einzelhandel, Hotellerie und Gastronomie sowie dem Veranstaltungs- und Dienstleistungsgewerbe branchenübergreifend endlich wieder eigenständig wirtschaften können, bleibt es bei selektiven Ausnahmen", sagte BWIHK-Präsident Wolfgang Grenke.

Der Handelsverband Baden-Württemberg begrüßte die Entscheidungen zwar als "Schritt in die richtige Richtung", dieser reiche aber nicht. Es sei unverständlich, warum Öffnungen nicht auch von Faktoren wie dem Impffortschritt, der Zahl von Schnelltests oder dem Kapazitätsstand freier Intensivbetten in Krankenhäusern abhängig gemacht werden.

Das Gastgewerbe bezeichnete die Beschlüsse gar als "enttäuschend und nicht akzeptabel". Mit der Vorgabe einer möglichen Öffnung der Außengastronomie "frühestens am 22. März" könnten die Betriebe unmöglich planen, teilte der Branchenverband Dehoga Baden-Württemberg mit. Es sei nicht nachvollziehbar, warum viele Betriebe von Montag an öffnen dürften, Hotels und Restaurants aber vorerst weiter geschlossen bleiben müssten.

Der Beschluss von Bund und Ländern sieht vor, dass von kommender Woche an bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 der Einzelhandel, Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten wieder öffnen dürfen, teils unter Auflagen wie einer Kundenbegrenzung. Bei einer Inzidenz von bis zu 100 sollen eingeschränkte Lockerungen für diese Bereiche gelten.

© dpa-infocom, dpa:210304-99-687603/2

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