Handel - Münster:Corona: Einzelhändler klagen auf Öffnung gegen das Land

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Münster (dpa/lnw) - Mehrere Einzelhändler mit derzeit geschlossenen Geschäften gehen gegen die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Klagen am Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Sitz in Münster haben demnach die Textilketten Breuninger für die Filiale in Düsseldorf und Peek&Cloppenburg (Düsseldorf) sowie Obi für einen Baumarkt in Düsseldorf eingereicht. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin ist auch ein Eilantrag von Mediamarkt für seine Filiale in Eschweiler eingegangen. Alle Einzelhändler fordern, ihre Geschäfte wieder öffnen zu dürfen, geben aber unterschiedliche Begründungen dafür an.

Alle Kläger berufen sich auf die fehlende Grundlage für die Schließung im Infektionsschutzgesetz, den Verstoß gegen die Berufsfreiheit und fehlende Gleichbehandlung.

Obi beklagt nach Angaben des Gerichts zudem, dass die Baumärkte auf besonders großer Verkaufsfläche gelungene Hygienekonzepte anbieten können, aber im Gegensatz zu anderen Einzelhändlern nicht öffnen dürfen. Außerdem seien Baumärkte nützlich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Coronapandemie.

Mediamarkt beklagt dagegen eine Wettbewerbsverzerrung. Anbieter mit einem gemischten Sortiment dürfen laut Verordnung öffnen und auch Elektronikartikel verkaufen. Außerdem ist es nach Auffassung des Betreibers von Elektronikfachmärkten nicht gerechtfertigt, dass einzelne Wirtschaftssparten wie Friseure oder Fußpfleger wieder öffnen dürfen. Hier sieht Mediamarkt eine Ungleichbehandlung, zumal der Beitrag der einzelnen Bereiche zum Infektionsgeschehen unklar sei.

© dpa-infocom, dpa:210223-99-557415/2

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