Haftbefehl gegen Middelhoff:Hausarrest hätte es auch getan

Middelhoff bleibt in Haft

Das Strafverfahren gegen Middelhoff ist noch lang nicht zu Ende. Zu Ende geht aber gewiss die Zeit, in der Groß-Manager glauben konnten, ihnen könne keiner.

(Foto: dpa)

Der Haftbefehl gegen Thomas Middelhoff war, ist und bleibt richtig. Es ist aber falsch, dass er jetzt nicht außer Vollzug gesetzt worden ist. Die Justiz darf niemanden zur Disziplinierung in der Zelle lassen - auch keinen arroganten Manager.

Kommentar von Heribert Prantl

Der Haftbefehl gegen Middelhoff war, ist und bleibt richtig; es ist aber falsch, dass dieser Haftbefehl vom Gericht jetzt nicht außer Vollzug gesetzt worden ist. So schreibt das Gesetz es vor: Bei Fluchtgefahr, und die besteht bei dem Ex-Manager, muss der Vollzug des Haftbefehls in einer Gefängniszelle durch weniger einschneidende Mittel und Maßnahmen ersetzt werden, wenn diese ausreichen, um die Fluchtgefahr zu bannen.

Middelhoff ist kein Dunkelmann

Zu diesen Mitteln zählt üblicherweise die Auflage, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden; auch ein Hausarrest, Sicherheitsleistung in Geld oder die elektronische Fußfessel; notfalls auch eine Kombination von alledem. Die Justiz darf niemanden einfach zur Disziplinierung in der Zelle lassen, auch Middelhoff nicht.

Bei Verdunkelungsgefahr gäbe es, anders als bei Fluchtgefahr, keine solche gesetzliche Pflicht zur Haftverschonung, sondern nur die Möglichkeit dazu. Aber Verdunkelungsgefahr besteht bei Middelhoff ja nicht. Middelhoff ist kein Dunkelmann, sondern ein Dünkelmann.

Es ist gewiss verständlich, wenn der Volkszorn den ehemaligen Vorstandschef von Arcandor hinter Gittern sehen will. Aber Volkszorn ist weder ein Haftgrund noch ein Grund, Haftverschonung zu verweigern. Die Arroganz des Managers auch nicht.

Das Strafverfahren gegen Middelhoff ist noch lang nicht zu Ende. Zu Ende geht aber gewiss die Zeit, in der Groß-Manager glauben konnten, ihnen könne keiner.

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