Es betrifft 35 Millionen Grundstücke, und damit so gut wie alle Immobilieneigentümer und Mieter in Deutschland: An diesem Freitag stimmt der Bundesrat über einen Entwurf zur Reform der Grundsteuer ab. Hintergrund ist eine Mahnung des Bundesfinanzhofs, der von den Finanzbehörden der Länder eine Neuregelung fordert. Zur Begründung verweist der BFH auf überholte Bewertungsgrundlagen - Einheitswerte von 1964 im Westen und 1935 im Osten.
Während die Kommunen, die die Steuer erheben und sie als verlässliche, weil von der Konjunktur unabhängige Einnahmequelle, schätzen, den Vorstoß begrüßen, sehen ihn andere kritisch. So haben der Deutsche Mieterbund, der Naturschutzbund Deutschland und der Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, den Gesetzesantrag als "ungerecht, umwelt- und stadtentwicklungspolitisch kontraproduktiv und verfassungsrechtlich fragwürdig" bezeichnet. Sie fordern stattdessen eine reine Bodensteuer - mit einer Gebäudesteuer bleibe das Liegenlassen von mit Baurechten versehenen Grundstücken oder das Halten von Leerständen steuerlich attraktiv. Zudem hätte künftig praktisch jede bessere Grundstücksausnutzung eine höhere Steuer zur Folge, heißt es in einer Pressemitteilung. Grundstückseigentümer müssten zudem regelmäßig eine Steuererklärung zum Stand ihrer Grundstücksnutzung abgeben, und die Finanzämter würden zu eigenen Vor-Ort-Erhebungen ermächtigt. Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Mieterbundes: "Der Gesetzentwurf schützt vor allem die Interessen derer, die bebaubare Grundstücke dem Markt vorenthalten und auf steigende Grundstückspreise spekulieren . . . Auf Mieter käme eine Mehrbelastung zu."