Immobilien:Grundsteuer soll nicht länger die Mieter treffen

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Mieter sollen künftig keine Grundsteuer mehr zahlen müssen. (Foto: picture alliance/dpa)
  • Der Berliner Senat will über den Bundesrat erreichen, dass die Grundsteuer nicht mehr von den Vermietern auf die Mieter umgelegt werden kann.
  • Laut Berliner Gesetzentwurf würden davon 58 Prozent aller deutschen Haushalte profitieren.
  • Dafür ist aber auch die Zustimmung des Bundestags erforderlich - dort sperrt sich die Union. Sie hält den Vorschlag für kontraproduktiv.

Von Robert Roßmann, Berlin

Das Land Berlin will über den Bundesrat durchsetzen, dass in Deutschland die Grundsteuer nicht mehr von den Vermietern auf die Mieter abgewälzt werden kann. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung wird der Berliner Senat deshalb am Dienstag eine entsprechende Bundesratsinitiative beschließen. Derzeit wird die Grundsteuer in der Regel im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt. Dies will der Berliner Senat nun mit einem "Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz" abstellen.

In dem Gesetzentwurf heißt es, von der nötigen Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch würden fast 58 Prozent aller Haushalte profitieren. Wie groß die Erfolgsaussichten der Berliner Initiative im Bundesrat sind, lässt sich noch nicht abschätzen.

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Die Koalition hat einen Kompromiss gefunden: Die Mietobergrenze wird angehoben, eine Härtefallregelung eingeführt - doch es gibt Ausnahmen.

Die Höhe der Grundsteuer je Mietverhältnis unterscheidet sich erheblich. Für eine Einzimmerwohnung im Berliner Osten können weniger als 80 Euro jährlich fällig werden, für ein Reihenhaus mit kleinem Garten im Berliner Westen mehr als 800.

Die Grundsteuer sei für die Mieter "ein relevanter Kostenfaktor", heißt es in dem Berliner Gesetzentwurf. Das gelte auch deshalb, weil vielen Haushalten "in den letzten Jahren durch steigende Mieten reale Kaufkraft verloren gegangen" sei. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte der SZ: "Weil Eigentum verpflichtet, müssen die Eigentümer die Grundsteuer tragen." Mit der Berliner Initiative könne diese Steuer nicht mehr umgelegt werden - "damit sinken die Nebenkosten und wir entlasten die Mieterinnen und Mieter".

Es seien vor allem die Eigentümer, "die von einer intakten Infrastruktur profitieren, welche über die Grundsteuer finanziert wird", heißt es in dem Berliner Gesetzentwurf. Dies trage "zum Werterhalt, zur Wertsteigerung ihrer Immobilien bei und beeinflusst auch die zu erzielende Miethöhe". Deswegen solle mit dem Gesetzentwurf die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter beendet werden.

Das kann der Bundesrat jedoch nicht alleine durchsetzen, es bedarf auch einer Mehrheit im Bundestag. Die SPD-Bundestagsfraktion will die Mieter zwar ebenfalls von der Grundsteuer entlasten. Und Ende 2018 hat das auch die damalige Justizministerin Katarina Barley (SPD) gefordert. In der großen Koalition sperrt sich aber die Union gegen dieses Anliegen.

Jan-Marco Luczak (CDU), Mietrechtsexperte der Unionsfraktion, sagte der SZ, die Umlagefähigkeit zu streichen, sei "ein Irrweg". Er sei "nicht durchdacht, da er am Ende zu einer Mehrbelastung aller Mieter führt". Denn die Eigentümer würden zum Ausgleich bei Neuvermietungen die Kaltmieten erhöhen. Das führe dann "zu einem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete und gibt damit allen Vermietern größeren Spielraum für Mietsteigerungen". Der Vorschlag sei deshalb "absurd".

Luczak sagte, er sehe stattdessen zum Beispiel den Berliner Senat in der Pflicht. Er könnte in der Hauptstadt in eigener Verantwortung "den Grundsteuerhebesatz senken - auch das würde zu einer sofortigen und spürbaren Entlastung der Mieter führen".

© SZ vom 09.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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