Grundsteuer:Jeder Dritte spät dran

Grundsteuer-Erklärungen in NRW

Wer hat noch nicht? Wer seine Grundsteuer-Erklärung noch nicht abgegeben hat, sollte das in den nächsten Tagen machen. Viel Zeit bleibt nicht mehr.

(Foto: Henning Kaiser/dpa)

Millionen Immobilien­besitzer haben keine Erklärung eingereicht. Frist läuft Dienstag ab.

Endspurt bei der Grundsteuer: Nur noch bis Ende Januar haben Immobilienbesitzer Zeit, ihre Erklärungen abzugeben - viele Millionen müssen noch liefern. Wie eine Umfrage unter den Ländern ergab, liegt die Quote der bisher abgegebenen Erklärungen derzeit in einer Spanne von rund 60 bis rund 70 Prozent. Der Großteil davon ging elektronisch ein. Bundesweit waren am Donnerstag rund 66 Prozent der Erklärungen abgegeben worden, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte. Offensichtlich gab es in den vergangenen Tagen eine starke Zunahme der Rückläufe, wie es zum Beispiel in Berlin hieß. Ein Sprecher des NRW-Finanzministeriums sagte, erfahrungsgemäß würden Fristen oft möglichst weit ausgenutzt.

Mitte Oktober hatten die Länder wegen des schleppenden Eingangs der neuen Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden die Abgabefrist von Ende Oktober auf Ende Januar 2023 verlängert. Eine erneute Fristverlängerung gibt es nicht. Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere (Grüne) etwa sagte, dies sei nicht möglich. Die Finanzverwaltung müsse bis Ende 2023 den Großteil der Grundstücke bewerten, damit den Gemeinden rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuern ab 2025 vorliegen. Aus dem NRW-Finanzministerium hieß es, im Falle einer Verlängerung der Abgabefrist wäre das Grundsteueraufkommen der Städte und Gemeinden 2025 gefährdet. Für die Finanzämter sei die noch zur Verfügung stehende Zeit zur Feststellung der Grundsteuerwerte knapp. Mit Ablauf der Frist werden die Finanzämter zunächst Erinnerungsschreiben verschicken, wie etwa die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sagte. Die Finanzverwaltung habe dann aber auch die Möglichkeit, Verspätungszuschläge und Zwangsgelder zu erheben sowie Schätzungen vorzunehmen.

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