Gastbeitrag:Die Zwangsrente ist ungerecht

Enzo Weber, Forum 12.8.

Enzo Weber ist Leiter des Forschungsbereichs "Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen" am Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

(Foto: Jutta Palm-Nowak/oh)

Ältere Erwerbslose sollten eine Chance auf Arbeit haben, und nicht die Pflicht zur Frühverrentung.

Gastbeitrag von Enzo Weber

Betrachten wir den Fall eines Menschen, der 40 Jahre lang gearbeitet und Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat. Zu Beginn der Corona-Krise hat er seinen Job verloren, und mit einem neuen hat es in dieser Zeit nicht geklappt. Der Arbeitslosengeldanspruch läuft aus, und man erklärt ihm, dass er mit seinen 63 Jahren jetzt einen Rentenantrag stellen müsste. Denn das Arbeitslosengeld II, das er eigentlich bekommen würde, wird nachrangig gewährt, also nur, wenn der Lebensunterhalt nicht anderweitig bestritten werden kann - wie etwa aus Rentenansprüchen. Zwangsrente wird das öfter genannt.

Enzo Weber, Forum 12.8.

Enzo Weber ist Leiter des Forschungsbereichs "Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen" am Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

(Foto: Jutta Palm-Nowak/oh)

Die vorgezogene Rente gibt es natürlich nicht geschenkt. Die Abschläge betragen 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme. Wenn die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre gestiegen ist, beträgt die Rentenminderung bis zu 14,4 Prozent, ein ordentlicher Einschnitt.

Die Zwangsrente ist besonders ungerecht. Denn mindestens 35 Versicherungsjahre sind Bedingung für die Rente ab 63. Hätte unser Beispiel-Mensch also nicht so viele Jahre gearbeitet, hätte er nicht vorzeitig in Rente gehen müssen. Und: Hätte er weniger verdient und deshalb geringere Sozialbeiträge gezahlt, sodass sein Rentenanspruch nach Abschlägen unter das Grundsicherungsniveau sinken würde, sähe die Lage ebenfalls anders aus: Für diese Fälle gibt es eine Ausnahme in der sogenannten Unbilligkeitsverordnung. Wer also nicht so viele Stunden gearbeitet hat, müsste ebenfalls nicht vorzeitig in Rente gehen. Spätestens jetzt käme unser Beispiel-Mensch wohl ins Überlegen, wieso sein erzwungener Renteneintritt dann eigentlich "billig" sein soll.

Um es noch konkreter zu machen, eine fiktive Rechnung. Wer 34 Jahre lang ordentlich verdient hat, kommt, sagen wir, auf 1400 Euro Rente. Wer 35 Jahre lang gearbeitet und den gleichen Monatslohn erhalten hat, kommt auf einen etwas höheren Betrag, nämlich 1441 Euro. Da bei 35 Beitragsjahren aber Anspruch auf die vorgezogene Altersrente besteht, werden durch den verpflichtenden Renteneintritt Abschläge von 14,4 Prozent fällig. Es bleiben 1234 Euro - also weniger als im ersten Fall. Die meisten Menschen wären sich wohl einig, dass das nicht gerecht ist.

Mit 63 findet fast niemand wieder einen sozialversicherungspflichtigen Job

Um den Einwand vorwegzunehmen: Das Prinzip, Sozialleistungen nur dann zu zahlen, wenn es keine anderen hinreichenden Einkommensquellen gibt, ist absolut nachvollziehbar. Jemand, der auch von Mieteinnahmen leben kann, braucht keine Grundsicherung. Aber hier geht es nicht einfach nur um die Pflicht, irgendeine Einkommensquelle vorrangig zu nutzen, sondern darum, tatsächlich in Rente zu gehen. Und die Zahlen zeigen, dass so gut wie niemand, der sich mit 63 Jahren einmal aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen hat - also weder beschäftigt noch arbeitsuchend ist -, danach wieder in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zurückkehrt.

Mit der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze verlängert sich der Zeitraum für 63-Jährige, in dem sie vor dem Rentenalter noch erwerbstätig sein könnten, auf immerhin vier Jahre. Zu Zeiten eines massiven demografischen Wandels sollten wir alle Hebel in Bewegung setzen, um Ältere länger im Arbeitsleben zu halten. Und mit der verpflichtenden Frühverrentung passiert genau das Gegenteil. Das schadet nicht nur den Betroffenen, sondern auch der Wirtschaft.

All das könnte man vermeiden, wenn überhaupt niemand mehr zum vorzeitigen Renteneintritt verpflichtet würde. Dem steht aber eben entgegen, dass private Versorgungsmöglichkeiten Vorrang vor Sozialleistungen haben müssen. Diesen Vorrang kann man allerdings auch erhalten, ohne Menschen gegen ihren Willen in die Rente zu schicken: Man schafft die Pflicht zur Inanspruchnahme der vorgezogenen Rente ab. Dann laufen natürlich Grundsicherungsleistungen weiter, die ansonsten durch Rentenzahlungen ersetzt worden wären. Die Höhe dieser Grundsicherungsleistungen, die seit dem Alter von 63 Jahren gezahlt wurden, wird im Nachhinein bei Erreichen der Regelaltersgrenze festgestellt. Wäre die Rente sofort in Anspruch genommen worden, läge dieser Betrag entsprechend niedriger. Die Differenz zwischen beiden Summen überweist die Rentenversicherung dann an den Bund, der ja für die Grundsicherung aufkommt. Zur Vereinfachung könnte man auch mit Pauschalen arbeiten.

Theoretisch könnte sich auch die Rentenversicherung gegenüber dem Status quo finanziell glattstellen, wenn sie den Ausgleichsbetrag als Abschlag von der Rente der Betroffenen abziehen würde. Die Fairness spricht allerdings dafür, darauf zu verzichten; die bestehenden Ungerechtigkeiten haben wir oben erläutert.

Entscheidend bei dieser Lösung ist, dass der Vorrang von Rentenansprüchen erst im Nachhinein geltend gemacht wird und direkt zwischen den beteiligten Institutionen geregelt wird, statt auf Kosten eines vorzeitigen Renteneintritts der betroffenen Personen. Dieses Vorgehen würde finanziell die Nachrangigkeit der Grundsicherung wahren, ohne dass irgendjemand zu einem fremdbestimmten Zeitpunkt vorzeitig in Rente gehen müsste. Auch die derzeit bestehende Unsicherheit darüber, ob man unter die Regelung der verpflichtenden Rente fällt, wäre beseitigt. Selbstverständlich könnte aber nach wie vor jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, freiwillig mit 63 Jahren in Rente gehen.

Arbeitskräfte werden hierzulande dringend gesucht

Finanziell wird die Regelung sogar vorteilhaft sein, wenn Betroffene in der Arbeitsvermittlung bleiben, wieder eine Beschäftigung aufnehmen und so Einkommen, Rentenansprüche wie auch die Steuereinnahmen erhöhen. Das ist keineswegs unrealistisch, denn betroffen sind unter den Grundsicherungsbeziehern ja gerade diejenigen, die mindestens 35 Jahre lang auskömmliche Rentenbeiträge eingezahlt haben, also über eine recht starke Erwerbsbiografie verfügen. Und die Erwerbsbeteiligung Älterer wie auch die Jobchancen von älteren Arbeitslosen liegen zwar unter denen von Jüngeren, sind seit den 2000er-Jahren aber kräftig gestiegen.

Über die Krise hat die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich zugenommen, und damit nehmen auch Fälle zu, in denen die Situation verpflichtender Frühverrentung eintreten könnte. Gleichzeitig sinkt seit vergangenem Jahr das Erwerbspersonenpotenzial in Deutschland. Unfreiwillige Renteneintritte würden da denkbar schlecht ins Bild passen. Die vorgeschlagene Reform bietet die Möglichkeit, die Zwangsrente ohne unerwünschte Nebenwirkungen aus der Welt zu schaffen. Diese Chance sollte die Politik im Zuge einer Neugestaltung des Grundsicherungssystems ergreifen.

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