Grundrente:Prinzipienstreit

Bei der Grundrente geraten zwei alte Bekannte aneinander: Franz Ruland und Bert Rürup sind unterschiedlicher Meinung, ob der Kompromiss der großen Koalition um die Reform der Alterssicherung nun richtig ist oder nicht.

Von Hendrik Munsberg

Sie sind zwei kampferprobte Streiter der deutschen Rentenpolitik. Und nun, da die große Koalition nach langem Ringen die Grundrente auf den Weg gebracht hat, ziehen sie abermals in eine Auseinandersetzung - als Widersacher.

Rentenexperte Ruland soll Rürup als Chef folgen

Franz Ruland gestaltete in mehreren Regierungskommissionen das Rentensystem mit. Wie Rürup vor ihm war er Vorsitzender des Sozialbeirats.

(Foto: Tim Brakemeier/dpa)

Der eine, Franz Ruland, kam 1942 in Saarbrücken zur Welt. Von 1992 bis 2005 war er Geschäftsführer beim inzwischen aufgelösten Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Ruland kennt die Rentenkasse in- und auswendig, er gehörte mehreren Regierungskommissionen zur Gestaltung des Rentensystems an.

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Bert Rürup, Namensgeber der „Rürup-Rente“, ist Deutschlands bekanntester Rentenexperte. Er gehörte jahrelang zu den Wirtschaftsweisen.

(Foto: Arne Dedert/dpa)

Der andere ist Bert Rürup, geboren 1943 in Essen, jahrelang zählte er zu den sogenannten Wirtschaftsweisen, am Ende war er deren Chef. Vor allem aber ist Rürup bis heute Deutschlands bekanntester Rentenexperte, der mehrere Bundesregierungen beriet und der wie kein Zweiter die Rentenpolitik prägte, auch indem er die "Rürup"-Rente hinterließ. Rürup und Ruland kennen sich seit Langem, sie duzen sich, seit sie von 2002 bis 2003 zusammen in der Rürup-Kommission saßen. Rürup war Laudator, als Ruland beim VDR verabschiedet wurde. Aber es gab da auch immer etwas Trennendes. Rürup sieht sich als "Sozialökonom", er ist gelernter Volkswirt. Ruland dagegen ist Jurist, sogar ein sehr streitbarer: 2014 trat er nach fast 50 Jahren Mitgliedschaft unter Protest aus der SPD aus, weil er die Rente mit 63, die SPD-Sozialministerin Andrea Nahles auf den Weg gebracht hatte, rigoros ablehnte. Die sieht auch Rürup kritisch.

Nun aber bei der Grundrente, die langjährig gesetzlich Versicherte vor Altersarmut bewahren soll, werden Rürup und Ruland zu Gegnern: Während Rürup im Interview mit der Zeit von einem "überraschend vernünftigen Kompromiss" spricht und hinzufügt, es sei ihm "unverständlich, mit welcher Vehemenz er von der Opposition und von Teilen der Union immer noch abgelehnt" werde, kommt Ruland zu einem gegenteiligen Befund. Er sieht so große Mängel, dass er voraussagt: "Die Grundrente, so wie sie jetzt geplant ist", werde "nicht Gesetz". Das Vorhaben, bis zu 1,5 Millionen Geringverdienern die Rente aufzustocken, sofern sie 35 Beitragsjahre vorweisen können, sei in der vorliegenden Fassung "verfassungswidrig, ineffizient und ungerecht". Im Kern dreht sich der Streit um einen bisher heiligen Grundsatz der Rentenversicherung: das Äquivalenzprinzip. Jurist Ruland sieht in der Grundrente einen eklatanten Bruch mit diesem Prinzip, das einen engen Zusammenhang zwischen den geleisteten Rentenbeiträgen und der Höhe der Rente verlangt. "Dieser Beitrag stellt nur dann kein gleichheitswidriges Sonderopfer dar, wenn er eine Gegenleistung auslöst." Diese müsse der Höhe nach äquivalent zum gezahlten Beitrag sein. Das aber werde mit der Grundrente missachtet, die rund 1,5 Millionen Geringverdienern die Renten fühlbar erhöht.

Rürup hält dagegen: Die strikte Orientierung am Äquivalenzprinzip vor dem Hintergrund eines postindustriellen Arbeitsmarkts sei "nicht mehr zukunftsfähig". Heute habe man es mit unsteten Erwerbsbiografien, einem großem Niedriglohnsektor und einem häufigen Wechsel zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung zu tun. Das Äquivalenzprinzip, so Rürup, stamme aus dem Jahr 1957, als dauerhafte Vollbeschäftigung die Regel gewesen sei. Zudem sei Gerechtigkeit "eine gesellschaftliche Konvention, die sich im Zeitverlauf ändern kann".

Strittig zwischen beiden Rentenexperten ist auch die von Union und SPD vereinbarte Bedarfsprüfung, die nur auf das Einkommen zielt. Die Union hatte ursprünglich eine strenge Bedürftigkeitsprüfung verlangt, einen umfassenden Vermögens-Check, wie er bei der Grundsicherung üblich ist. Das hätte Rürup bei der Grundrente für falsch gehalten. Ruland sieht die weniger strikte Bedarfsprüfung kritisch, weil sie einen aufwendigen Datenaustausch zwischen Finanzbehörden und Rentenversicherung erfordert. "Ein solcher Datenaustausch existiert bislang nicht", sagt Ruland und prognostiziert, dass es "völlig unrealistisch sei", diesen - wie vorgesehen - innerhalb eines Jahres aufzubauen. "Zumal bislang wegen der vielen offenen Fragen des Konzepts keine Planungssicherheit besteht."

Wann er Rürup zuletzt getroffen habe? "Lange nicht mehr", sagt Ruland. Und was sie beide unterscheide? Juristen wie er fragten "nach der individuellen Gerechtigkeit", so Ruland, Volkswirte wie Rürup schauten lieber "von oben" auf die Welt.

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