Altersvorsorge:Wer von der Grundrente profitiert

Zu viele Vermögende und zu wenige Bedürftige erhalten die Aufstockung, kritisiert ein Rentenexperte.

Von Hendrik Munsberg, München

Noch bevor die zum Januar von der großen Koalition eingeführte Grundrente erstmals ausgezahlt wird, gibt es daran deutliche Kritik. Nach Einschätzung des Rentenexperten Axel Börsch-Supan hat die von SPD-Bundessozialminister Hubertus Heil initiierte Reform eine erheblich Unwucht: Während viele eigentlich Bedürftige nicht von der Grundrente profitierten, gehörten zahlreiche vermögende Ruheständler zu den Begünstigten.

Börsch-Supan stützt seine Vorwürfe auf eine Studie des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik, dort leitet er als geschäftsführender Direktor die sozialpolitische Abteilung. Seine Schlussfolgerung aus der Untersuchung lautet: "Die Grundrente schafft auf zwei Arten neue Ungerechtigkeiten." So seien knapp 24 Prozent der Rentner und Rentnerinnen, die als arm gelten, nach den Maßstäben der Grundrente nicht förderberechtigt. Gleichzeitig gehörten 21 Prozent der Anspruchsberechtigten "zur reicheren Hälfte" der Ruheständler. Als Ursachen führt Börsch-Supan an: Zum einen würden Menschen von der Grundrente ausgeschlossen, weil sie nicht auf die Anzahl der Jahre kommen, da sie beispielsweise Teilzeit gearbeitet haben, "vor allem Frauen". Auf der anderen Seite gebe es Grundrentenbezieher, die ein überdurchschnittliches Vermögen haben.

Die Grundrente, ein Kernanliegen der Sozialdemokraten, gibt es offiziell seit dem 1. Januar. Rund 1,3 Millionen Menschen können mit dem Zuschlag rechnen, zu 70 Prozent handelt es sich dabei um Frauen. Gefördert werden Menschen mit geringen Renten, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege nachweisen können. Ihnen soll auf diese Weise der Gang zum Sozialamt erspart bleiben. Der Zuschlag ist gestaffelt, die volle Höhe erreicht man erst bei 35 Beitragsjahren. Allerdings gibt es dabei Einkommensgrenzen. Den vollen Aufschlag erhalten nur Ruheständler, deren Monatseinkommen als Rentner 1250 Euro (Alleinstehende) und 1950 Euro (Eheleute und Lebenspartner) nicht übersteigt.

Kapitalerträge werden zwar angerechnet, die Rentenversicherung kann sie aber nicht überprüfen

Die Auszahlung der Grundrenten verzögert sich, weil Union und SPD nach langem Streit vereinbart hatten, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund) eine neue Einkommensprüfung einführen müsse, was bisher nicht zu ihren Aufgaben gehörte und zu erheblichem Verwaltungsaufwand führt, auch weil es dazu eines Datenaustausches zwischen Finanzämtern und Rentenversicherung bedarf. Die DRV Bund bezifferte den Mehrbedarf an Personal auf knapp 1000 Beschäftigte.

Die Union hatte lange Zeit auf einer umfassenden Bedürftigkeitsprüfung bestanden, wie sie bei der Grundsicherung und Hartz IV vorgesehen ist. Dies lehnte die SPD strikt ab, schließlich verständigte man sich auf die Einkommensprüfung. Dabei werden aber zum Beispiel Immobilien und Vermögen nicht berücksichtigt. Angerechnet werden bei der Grundrente das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge. Letztere müssen die Ruheständler der Rentenversicherung mitteilen, diese kann die Angaben jedoch nicht überprüfen.

Nach Angaben der DRV Bund werden die Grundrentenbescheide voraussichtlich von Juli 2021 an für diejenigen verschickt, die dann erstmals eine Rente erhalten. Alle übrigen sollen ihre Bescheide voraussichtlich bis Ende 2022 bekommen.

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