Sie hat die Koalition beinahe zerrissen, die Grundrente von Sozialminister Hubertus Heil (SPD). Nun hat das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Umstritten sind Heils Pläne jedoch weiterhin. Warum? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist die Grundrente?
Die Idee war: Wer lange gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll auf jeden Fall eine Rente oberhalb der Grundsicherung bekommen. Das ist derzeit nicht immer der Fall. Wer nur sehr wenig verdient oder lange in Teilzeit arbeitet, sammelt nur wenige Rentenpunkte und bekommt auch nur eine kleine Rente. Eine Besserstellung langjähriger Beitragszahler gegenüber jenen, die nie oder nur wenig gearbeitet haben, wäre auch über einen Freibetrag in der Grundsicherung möglich gewesen. Die SPD wollte aber, dass potenzielle Grundrentner nicht zum Grundsicherungsamt müssen und von der Bedürftigkeitsprüfung verschont bleiben. Deshalb sieht der Entwurf stattdessen eine Aufwertung niedriger Renten vor.
Wer bekommt die Grundrente?
Laut Entwurf sind zum einen 33 Jahre Grundrentenzeiten Voraussetzung - Jahre, in denen jemand sozialversicherungspflichtig beschäftigt war - aber auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten. Der volle Zuschlag wird aber erst von 35 Pflichtversicherungsjahren an gezahlt. Zum anderen müssen die Empfänger mindestens 30 Prozent des Durchschnittsentgelts verdient haben; langjährige Minijobber sollen keine Grundrente bekommen. Die dritte Voraussetzung ist, dass Grundrentner keine anderen hohen Einkünfte haben, etwa Betriebsrenten oder die Pension des Partners. Der Freibetrag liegt für Singles bei einem zu versteuernden Einkommen von 1250 Euro, bei Paaren sind es 1950 Euro. Wer mehr verdient, bekommt die Grundrente gekürzt: zunächst um 60 Prozent des Betrags, der den Freibetrag übersteigt; jenseits von 1600 Euro bei Singles und 2300 Euro bei Paaren um 100 Prozent. Gerechnet wird mit anfangs 1,3 Millionen Berechtigten, 70 Prozent Frauen.
Wie hoch ist der Zuschlag?
Die gesammelten Rentenpunkte werden durch eine komplizierte Rechnung aufgewertet; allerdings höchstens auf 80 Prozent des Durchschnittsentgelts und damit der Durchschnittsrente. Wer mit seinem Ursprungsverdienst deutlich unter diesem Wert liegt, kann seine Rentenansprüche verdoppeln, wer nah an der Grenze liegt, bekommt dagegen nur einen kleinen Zuschlag.
Was kostet das alles?
Im ersten Jahr sind 1,3 Milliarden Euro veranschlagt, bis 2025 steigen die Kosten laut Entwurf auf 1,61 Milliarden. Bestritten werden die Kosten über einen höheren Steuerzuschuss des Bundes an die Rentenversicherung. Hinzu kommen rund 300 Millionen Euro für neue Freibeträge: Wer sich weiter mit der Grundsicherung besserstellt, etwa wegen hoher Mieten, soll einen Freibetrag für seine Rente bekommen; auch beim Wohngeld ist ein Freibetrag geplant. Außerdem kommen die Verwaltungskosten hinzu: beim Bund einmalig 400 Millionen Euro, danach dauerhaft etwa 200 Millionen.
Warum ist das alles so umstritten?
Unter anderem die Arbeitgeber monieren, die Grundrente helfe nicht zielgenau gegen Altersarmut. Auch der FDP-Rentenexperte Johannes Vogel sagt: "Die allerwenigsten Menschen, die 35 und mehr Versicherungsjahre aufweisen, sind von Altersarmut bedroht." Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer kritisierte zudem, durch die Aufwertung niedriger Renten gelte der Grundsatz nicht mehr, wer mehr einzahlt, erhält auch mehr Leistung. Ein weiterer Punkt, den etwa die Rentenversicherung vorgebracht hat: Für die Grundrente wird nicht unterschieden, ob niedrige Renten auf schlechten Löhnen oder langjähriger Teilzeit beruhen. Sie hat auch Bedenken, ob der Datenabgleich mit den Finanzämtern bis 2021 funktioniert. Ein weiterer Punkt: Bei unverheirateten Paaren ist es schwierig, das Partnereinkommen zu berücksichtigen, was Ehepaare schlechterstellt.