Altersvorsorge:Möglicher Kompromiss bei der Grundrente

SPD-Konzept zur Grundrente

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales.

(Foto: dpa)

Union und SPD sollen sich geeinigt haben, ob es eine Einkommensgrenze und eine Bedürftigkeitsprüfung geben muss.

Bei der seit Monaten umstrittenen Grundrente für Geringverdiener rückt eine Lösung näher. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) hätten einen möglichen Kompromiss vereinbart, hieß es aus Koalitionskreisen. Teil dessen sei eine Einkommensgrenze, bis zu der die Grundrente gezahlt werde. Damit werde sichergestellt, dass die Zahlungen auf jene beschränkt blieben, die das Geld benötigten. Auf eine Bedürftigkeitsprüfung werde verzichtet.

Das Arbeitsministerium wollte sich dazu nicht äußern.Es hatte zuvor mitgeteilt, dass eine hochrangige Arbeitsgruppe aus CDU, CSU und SPD am 27. September zur konstituierenden Sitzung zusammenkommen werde. Zwischen Heil und Braun habe es ein "konstruktives Vorgespräch" gegeben. Das Ministerium sei zuversichtlich, "dass wir gemeinsam in dieser Arbeitsgruppe zu einem schnellen und guten Kompromiss kommen werden". Mit Ergebnissen sei in der ersten Sitzung noch nicht zu rechnen. Aus der Koalition hieß es, die Höhe der Einkommensgrenze sei ebenso noch offen wie die Finanzierung.

Die Grundrente ist im Koalitionsvertrag vereinbart. Heil legte im Frühjahr einen Gesetzentwurf vor, nach dem Geringverdiener ihre Rentenansprüche verdoppeln könnten. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Hauptstreitpunkt ist die Frage, ob auf eine Prüfung der Bedürftigkeit verzichtet wird. Darauf beharrte die SPD, während die Union auf den Koalitionsvertrag verwies, der eine Bedürftigkeitsprüfung ausdrücklich vorsieht.

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