Großkanzleien:Wir dürfen den Staat nicht den Lobbyisten überlassen

Großkanzleien: Immer wieder gibt es Großbanken und Großkanzleien, die die rechtlichen Grenzen nicht nur aus-, sondern überdehnen.

Immer wieder gibt es Großbanken und Großkanzleien, die die rechtlichen Grenzen nicht nur aus-, sondern überdehnen.

(Foto: Max Langelott / Unsplash)

Egal, ob die Gebaren von Großkanzleien wie Freshfields kriminell sind oder nur verwerflich: Die Regierungen müssen diese besser kontrollieren - und nicht Gesetzestexte von ihnen entwerfen lassen.

Kommentar von Klaus Ott

Der US-Bestsellerautor John Grisham, einst selbst Anwalt, beschreibt in seinen Justizthrillern amerikanische Anwaltsfabriken, die jedes Geschäft mitnehmen. In denen die Moral gar nichts gilt und nur der Profit zählt. Kanzleien, in denen die Grenzen zwischen juristischem Rat und krimineller Energie verschwimmen. Manches davon ist klischeehaft, gewiss. Aber dass da eine Welt für sich entstanden ist, teilweise abgekoppelt vom wirklichen Leben; dass es in den Vereinigten Staaten Fehlentwicklungen gibt, das lässt sich nicht bestreiten. Und in Deutschland?

Auch hierzulande existieren inzwischen große Juristenfirmen. Und auch hier geht manches in die falsche Richtung, wie schon das Beispiel von Freshfields Bruckhaus Deringer zeigt. Die Sozietät ist im Jahr 2000 aus dem Zusammenschluss dreier führender Wirtschaftskanzleien aus mehreren Ländern entstanden. Die Mandanten reichen von Airbus bis Volkswagen. Im größten deutschen Steuerskandal hatte Freshfields vergangene Woche Strafverfolger im Haus. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall; beschuldigt wird ein führender Jurist der Kanzlei.

Steuerexperten bei Freshfields haben, so sieht es aus, krass übertrieben. Haben zweifelhafte Gutachten geschrieben, die Banken dazu dienten, mit dubiosen Aktiendeals in die Staatskasse zu greifen und sich eine einmal gezahlte Steuer mehrmals erstatten zu lassen. Ob das alles kriminell war, inklusive der Expertisen von Freshfields, oder nur verwerflich, das müssen letztlich Gerichte entscheiden. Aber es zeigt, auf welche Abwege sich zwei Branchen im Verbund miteinander begeben haben: die Finanz- und die Anwaltsindustrie.

Andere international agierende Großkanzleien haben ähnliche Gutachten geschrieben. In Aufsätzen über einen bedenklichen Einfluss von Rüstungskonzernen auf die Politik wird gerne ein "militärisch-industrieller Komplex" beschrieben, der in vielen Staaten entstanden sei. In Anlehnung daran lässt sich auch von einem juristisch-industriellen Komplex sprechen. Großbanken und viele andere Konzerne suchen mit Unterstützung von Großkanzleien und den weltweit führenden Wirtschaftsprüfgesellschaften gezielt nach Steuermodellen zu Lasten des Staates. Zu Lasten aller Staaten.

Ziel ist es meist, so gut wie keine Abgaben zu zahlen. Und im Extremfall wird ungeniert die Staatskasse geplündert. Die Aktiendeals mit einem Schaden in Milliardenhöhe sind wohl kein Einzelfall. Staatsanwälte und Steuerfahnder befürchten, dass es noch andere Geschäfte dieser Art gibt.

Wer Gesetzesentwürfe outsourct, darf sich nicht über die Folgen wundern

Parlamente und Regierungen sind freilich auch selbst schuld an diesem Desaster. Staaten lassen sich noch viel zu oft gegeneinander ausspielen, zum Nachteil aller. Es fehlen Ermittler, die jenen Geschäften nachspüren, bei denen Großbanken und Großkanzleien die rechtlichen Grenzen nicht nur aus-, sondern überdehnen. Und es fehlen offenbar auch Ministerialbeamte, die den Staat so verwalten, dass die Volksvertreter ihre Aufgaben noch selbst erledigen können. Über Jahre hinweg haben das Bundesfinanzministerium und andere Ressorts Anwaltskanzleien damit beauftragt, Gesetzestexte zu entwerfen. Allen voran Freshfields Bruckhaus Deringer.

Wer zentrale Aufgaben von Regierungen und Parlamenten privatisiert, der darf sich über die Folgen nicht wundern. In Juristen-Handbüchern wird Freshfields als "politisch exzellent vernetzt" gerühmt. Solche Großkanzleien seien die besten Lobbyisten, weil sie im Gegensatz zu den traditionellen PR-Agenturen sogar an der "Rechtsgestaltung" mitwirken könnten. Die Auslagerung von Gesetzesentwürfen war zwar nur die Ausnahme und nicht die Regel. Aber das darf nicht einmal die Ausnahme sein. Sonst kann man den Staat gleich Lobbyisten überlassen, statt deren Einfluss zurückzudrängen.

Freshfields verteidigt sich bei den zwielichtigen Aktiendeals gerne mit dem Hinweis, die Kanzlei habe den Staat ja gewarnt. Eigene Anwälte hätten den Fiskus auf jene Gesetzeslücke aufmerksam gemacht, die dazu geführt habe, dass bei Börsengeschäften Steuern auf Dividenden von den Finanzämtern einmal einbehalten und mehrmals erstattet worden seien. Als Ausrede taugt das nicht. Den Staat einerseits alarmieren und dann andererseits solche Geschäfte juristisch befeuern, das ist ein doppeltes Spiel. Es ist scheinheilig und verlogen. Und es ist ganz bestimmt keine Zierde für eine Anwaltskanzlei.

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