Große Koalition und Mietpreisbremse:Verwirrte und Verwirrende

  • Die Spitzen von Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss darauf geeinigt, dass das Gesetz über die Mietpreisbremse bleiben soll wie es ist.
  • Für Verwirrung sorgt die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht, die mit den Gesetzes-Ausnahmen durcheinander kommt.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Der Höhepunkt ist erreicht, als Christine Lambrecht einen Satz beginnt mit den Worten: "Meines Wissens gilt das...". So eine Formulierung hat schon die Mauer zu Fall gebracht. An diesem Mittwochmorgen aber geht es um die Mietpreisbremse. Am Abend zuvor hat der Koalitionsausschuss getagt. Nach über vier Stunden kamen die Spitzen der Großen Koalition überein, dass sie sich über die "Verabschiedung der 'Mietpreisbremse' verständigt" hätten. Mehr ist der dürren Pressemitteilung zu dem Thema nicht zu entnehmen.

Christine Lambrecht ist die parlamentarische Geschäftsführerin (PGF) der SPD-Bundestagsfraktion. In früheren Zeiten wäre sie in dieser Funktion automatisch auch im Koalitionsausschuss dabei gewesen. Jetzt aber gehören die PGFs der Regierungsfraktionen offenbar nicht mehr zu dem Kreis, der sich Koalitionsspitze nennen darf.

Schlauer wird da niemand

Das Problem von Lambrecht: Obwohl sie nicht im Koalitionsausschuss dabei war, brennen wenige Stunden danach mehrere Dutzend Journalisten darauf, von ihr zu erfahren, was denn jetzt mit der Mietpreisbremse ist. Lambrecht allerdings scheint zumindest die Sache mit den Ausnahmen von der Mietpreisbremse nicht ganz mitbekommen zu haben. Sie präsentiert den Journalisten drei verschiedene Antworten auf die Frage, wie es sich denn mit den grundsanierten Wohnungen verhalte. Mal waren sie schon immer mit drin in der Mietpreisbremse, dann doch nicht, dann nur ein bisschen. Schlauer wird da niemand. Dass es die Ausnahme von der Mietpreisbremse nur für Erstvermietung nach Sanierung (und Neubauten) gilt, hat ihr offenbar keiner gesagt.

Dabei ist der Beschluss eigentlich gar nicht so kompliziert: Die Mietpreisbremse verbietet in bestimmten Ballungsräumen, dass Wohnungen zu einem Preis vermietet werden, der höher als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Schon jetzt höhere Mieten bleiben wie sie sind. Da gilt Bestandsschutz.

Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind grundsätzlich Neubauten und die Erstvermietung einer grundsanierten Wohnung. Die Mietpreisbremse ist zudem auf fünf Jahre befristet.

  • Das bedeutet in der Praxis: Wer in den kommenden fünf Jahren in einen Neubau zieht, wird nicht durch die Mietpreisbremse geschützt. Jeder neue Mieter muss in der Zeit damit rechnen, mehr Miete zu zahlen als vorherige Bewohner. Als Neubau gilt jedes Haus und jede Wohnung, die ab dem 1. Oktober 2014 bezugsfertig wurde. An dem Tag wurde das Gesetz im Bundeskabinett verabschiedet.
  • Ausnahme zwei: Der erste Mieter, der neu in eine grundsanierte Wohnung zieht. Mit ihm kann der Vermieter ohne Rücksicht auf die Mietpreisbremse einen höheren Mietpreis vereinbaren. Danach darf die Miete allerdings für Nachmieter nicht mehr steigen.

Ein Riesenproblem für den, der nicht dabei war

Ein Sprecher von Justizminister Heiko Maas (SPD) stellte auf Nachfrage klar, dass im Koalitionsausschuss keine Veränderungen des bisherigen Gesetzentwurfes beschlossen worden seien. Das alles gilt also für die kommenden fünf Jahre. Danach muss das Gesetz aktualisiert werden.

Da das Gesetz vom Koalitionsausschuss nicht angetastet wurde, bleibt es auch dabei, dass künftig derjenige den Makler zu zahlen hat, der ihn bestellt. Also in der Regel nicht der künftige Mieter.

"Meines Wissens gilt das jetzt so", sagte Lambrecht dann noch. Was in Erinnerung an einen gewissen Günther Schabowski für Erheiterung sorgt. Als ihr der Schlamassel so langsam bewusst wird, in den sie sich da hineinmanövriert hat, bittet sie um Verständnis. Das sei alles "ein Riesenproblem, wenn sie nicht dabei waren". Stimmt, sie war nicht dabei im Koalitionsausschuss. Nicht nur sie hielte es wohl für besser, das nächste Mal wieder eingeladen zu werden.

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