Große Koalition:Mietpreisbremse soll nicht für Neubauten gelten

Große Koalition: Moderner Wohnungsbau in München: Neue Häuser sind nach dem Willen der großen Koalition dauerhaft von Beschränkungen bei der Höhe der Miete ausgenommen.

Moderner Wohnungsbau in München: Neue Häuser sind nach dem Willen der großen Koalition dauerhaft von Beschränkungen bei der Höhe der Miete ausgenommen.

(Foto: Imago Stock&People)

Die große Koalition hat sich auf die Mietpreisbremse geeinigt. Die Obergrenze soll demnach nicht für neue Häuser gelten. SPD-Justiz- und Verbraucherschutzminister Maas gibt den Kritikern aus der Union nach.

  • Die Koalition beschließt die Mietpreisbremse. Der Gesetzentwurf sieht bei einem Mieterwechsel in bestimmten Gegenden maximale Mieten von zehn Prozent über dem örtlichen Niveau vor.
  • Anders als zunächst geplant sollen Neubauten dauerhaft von der Regelung ausgenommen sein, nicht nur beim Erstbezug, wie es die SPD wollte. So sollen Investitionen gefördert werden.
  • Den Makler zahlt künftig derjenige, der ihn beauftragt hat.

Neue Wohnungen gehen vor

Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) hat sich mit den Spitzen der Koalitionsfraktionen auf einen besseren Schutz von Mietern vor drastischen Mieterhöhungen geeinigt. Bei einem Mieterwechsel darf die neue Miete in ausgewählten Gebieten demnach künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Davon ausgenommen sind dabei aber wohl Neubauten, berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf Koalitionskreise. Maas kommt damit Kritikern aus der Union entgegen. Die hatten bemängelt, dass Maas' Gesetzesentwurf nicht mit ihnen abgestimmt gewesen sei.

Bereits im Juli hatte Maas diesen Schritt angedeutet. "Wir wissen, dass zurzeit viel in den Wohnungsbau investiert wird. Diese Investitionsbereitschaft wollen wir erhalten." Zuvor hatte die Immobilienbranche immer wieder gewarnt, dass die Preisbremse den Wohnungsbau abwürgen würde. Auch die Union hatte gefordert, dass nicht nur der Erstbezug eines Neubaus von der Bremse freigestellt werden dürfe - damit Vermieter nicht gleich an die Bremse gebunden sind, wenn Mieter schnell nach dem Erstbezug kündigen. Nun bleiben Neubauten von der Preisobergrenze auch nach dem zweiten, dritten oder vierten Mieterwechsel verschont. Das gilt auch für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung.

Länder legen Geltungsbereiche fest

Die Mietpreisbremse soll nur in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" gelten. Ausgewählt werden diese Gebiete von den Ländern für einen Zeitraum von fünf Jahren. Auch diese Befristung war eine Forderung der Union. "Mieten müssen auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben", erklärte Maas. "Dazu soll die Mietpreisbremse einen Beitrag leisten. Mehr als 30 oder 40 Prozent Mietsteigerung in einigen Ballungsgebieten sind einfach inakzeptabel."

Sparen beim Makler

Eine klare Änderung gibt es bei der Wohnungsvermittlung: Den Makler soll den Plänen zufolge nicht mehr automatisch der Mieter, sondern der Auftraggeber zahlen. Das ist häufig der Eigentümer. Die Regeln sollen noch in der ersten Jahreshälfte 2015 in Kraft treten.

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