Größte Bürgerklage Deutschlands:Im Auftrag einer Flötenlehrerin gegen Ceta

  • Bei der geplanten Verfassungsklage gegen Ceta machen rund 70 000 Menschen mit.
  • Verfassungsrechtler Andreas Fisahn sagt: Mit Ceta wird eine Nebenverfassung installiert.

Von Hans von der Hagen

Diese E-Mail, die im Dezember 2014 bei ihm ankam, interessierte ihn dann doch. Er bekomme ja oft Anfragen, wo er "möglichst kostenlos ein Rechtsgutachten erstellen soll", sagt Andreas Fisahn, Verfassungsrechtler an der Universität Bielefeld. Aber die Sache schien ihm besonders zu sein. Absenderin war Marianne Grimmenstein, eine Flötenlehrerin aus Lüdenscheid. Sie fragte, ob er sich vorstellen könne, eine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung zu vertreten. Fisahn konnte.

Grimmenstein hat sich aufgemacht, das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der Europäischen Union und Kanada zu stoppen. Etwa 70 000 Mitkläger haben sich ihr über die Internetplattform Change.org angeschlossen, es ist mittlerweile die größte Bürgerklage Deutschlands. Die Verfassungsklage sieht sie als das letzte Mittel gegen Ceta, denn schon in wenigen Wochen könnte die EU beschließen, dass das Abkommen vorläufig angewendet werden darf. Ceta ist ihrer Ansicht nach auch die Blaupause für das weit wichtigere Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA. Grimmenstein hatte sich mehrere Verfassungsrechtler im Internet herausgesucht. Das Profil von Fisahn passte am besten zu ihrem Vorhaben.

Anti-TTIP Protests On Eve Of Obama Visit

Demonstration gegen die Freihandelsabkommen TTIP und Ceta beim Besuch von US-Präsident Barack Obama vor zwei Wochen in Hannover.

(Foto: Sascha Schuermann/Getty Images)

Lehrstunde vorm Verfassungsgericht

Fisahn hat schon mehrere Verfassungsklagen vertreten: eine gegen den EU-Vertrag von Lissabon und eine gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM. Recht bekommen habe er da "immer so teilweise", sagt Fisahn. Aber er hat aus diesen Verfahren Lehren gezogen: Vor allem, wie man vor dem Verfassungsgericht auftritt. Anfangs habe er zum Beispiel nicht gewusst, dass das Hauptplädoyer am Anfang gehalten werde und nicht, wie sonst in Gerichtsverfahren üblich, am Ende.

"Die anderen hatten alle lange Reden vorbereitet und ich dachte, ich sag das, was die Richter in der Vorbesprechung auch gefragt hatten. Nach drei Minuten war ich damit durch", sagt Fisahn. "Die anderen redeten mehr als zehn Minuten." Auch habe er gelernt, mögliche Kompromissvorschläge von vorneherein mitzudenken.

Grimmenstein hat 14 000 Euro Spenden gesammelt, die sie an Fisahn zur Bezahlung weiterreicht. Sie gehen aber nach Angaben des Hochschullehrers weitgehend für die Mitarbeiter und die Fahrtkosten drauf. Dass eine von der Querflötenlehrerin selbst formulierte Klage gegen Ceta 2014 vom Verfassungsgericht gar nicht erst zugelassen wurde, stört ihn nicht. Die sei "viel zu früh" gekommen, sagt Fisahn, "als es noch gar keinen Text zu dem Abkommen gab". Dieser Tage nun hat der Jurist ein Schreiben ans Verfassungsgericht geschickt, "vorsorglich als Schutzschrift", wie er sagt. Es ist also nur eine Klageankündigung, weil noch nicht ganz klar ist, wann die EU über die vorläufige Anwendbarkeit von Ceta entscheidet, voraussichtlich im Juni. Sobald das feststeht, wird dann wirklich geklagt. Wie will Fisahn verhindern, dass Ceta vorläufig angewendet werden kann? Den Beschluss für die vorläufige Anwendbarkeit fasst allein der EU-Rat. "Wenn man nicht will, dass da schon Fakten geschaffen werden, ist das der Zeitpunkt, wo man der Bundesregierung sagen muss: Ihr dürft im Rat der vorläufigen Anwendbarkeit nicht zustimmen", sagt Fisahn. Genau das soll das Verfassungsgericht machen.

160501_ch_2

Vorläufige Anwendbarkeit klingt so, als ließe sich Ceta im Nachhinein wieder problemlos stoppen. Fisahn malt da schwärzer: Es sei ja denkbar, dass sich aus Kanada eingeführte gentechnisch veränderte Produkte bereits in Deutschland ausbreiteten, sagt er. Das ließe sich nicht mehr rückgängig machen. Oder: Klagen vor dem Schiedsgericht könnten womöglich bereits zu ersten Schadenersatzforderungen führen - die selbst dann Bestand hätten, wenn Ceta wieder gekippt werden sollte. "Eine ganz merkwürdige Konstruktion."

Ein Konzern könnte sich Gericht und Rechtsgrundlage aussuchen

Für ihn ist klar: Mit Ceta verliert Deutschland viel Einfluss auf das, was Unternehmen tun. Wenn sich etwa eine Firma aus Kanada künftig in ihren Rechten beeinträchtigt sähe, weil sie hierzulande teure Filteranlagen zur Luftreinhaltung montieren müsse, könne sie wählen: "Zieht sie vor ein deutsches Gericht, das letztlich auf Basis des Grundgesetzes entscheidet, ob dem Unternehmen ein Schadenersatzanspruch zusteht. Oder setzt sie auf das Ceta-Tribunal, das die gleiche Frage auf Grundlage des Ceta-Vertrages klärt?"

Größte Bürgerklage Deutschlands: Andreas Fisahn ist Verfassungsrechtler an der Uni Bielefeld. Der Mittfünfziger sitzt auch im wissenschaftlichen Beirat des Netzwerks Attac und hat sich 2014 in einem Buch mit den Folgen des Freihandels befasst.

Andreas Fisahn ist Verfassungsrechtler an der Uni Bielefeld. Der Mittfünfziger sitzt auch im wissenschaftlichen Beirat des Netzwerks Attac und hat sich 2014 in einem Buch mit den Folgen des Freihandels befasst.

(Foto: oh)

Die Unterschiede seien groß: "Justitia hat ja die berühmte Waage", sagt Fisahn. Die bedeute, dass jedem Recht ein anderes entgegenstehe. Beispielsweise schütze das Grundgesetz das Eigentum - lege aber zugleich fest, dass Eigentum im Interesse der Allgemeinheit zu nutzen sei. "Auf der einen Waagschale liegt also der Schutz des Eigentums, auf der anderen etwa der Umweltschutz oder der Gesundheitsschutz." Unter Ceta hingegen seien die Gewichte nicht mehr ausgeglichen. Der Schutz des Eigentums wiege schwerer, "auf der anderen Seite fehlt also eine ganze Menge", sagt der Jurist. Zum Beispiel bei den Rechten der Arbeitnehmer.

Ein weiterer wichtiger Punkt in der Argumentation vor dem Verfassungsgericht wird der Verbraucher- und Umweltschutz sein, der ebenfalls im Grundgesetz verankert ist. Denn durch Ceta verliere einerseits das in der EU übliche Vorsorgeprinzip seine Bedeutung, demzufolge ein Produkt nicht zugelassen wird, wenn schon der Verdacht besteht, dass es etwa gesundheitsschädlich sein kann. Andererseits werde aber auch die amerikanische Variante des Verbraucherschutzes hier nicht wirksam: In Nordamerika gelte zwar das Vorsorgeprinzip nicht, mögliche Gesundheitsgefahren müssten dort wissenschaftlich nachgewiesen werden. Aber angesichts der enormen Schadenersatzforderungen, die Kunden dort mitunter durchsetzen können, überlegten es sich viele Unternehmen gut, ob sie sich diesen Forderungen mit einem neuen Produkt aussetzten.

Erschwerend komme hinzu, dass die 15 Richterstellen des Ceta-Tribunals "womöglich nur mit Handelsrechtlern" besetzt würden, sagt Fisahn. Im Entwurf des Abkommens steht dazu zwar noch nichts. Aber Fisahn zieht Parallelen zu dem bis heute gültigen Schiedsgerichtsverfahren aus dem Jahr 1966. Dort kämen alle Richter aus einem Pool von Anwaltskanzleien, "die womöglich einen anderen Zugang zu den Bedürfnissen der Unternehmen haben".

Vor dem Gesetz sind alle gleich, heißt es im Grundgesetz. Unter Ceta aber kann sich ein Unternehmen nicht nur das Gericht aussuchen, vor dem es klagt, sondern auch noch die Rechtsgrundlage. Das Grundgesetz bekomme eine Nebenverfassung und ein Nebenverfassungsgericht, sagt Fisahn. "Das muss doch jedem Verfassungsrichter ein Gräuel sein."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: