Süddeutsche Zeitung

Leasingunternehmen:Geldstrafe für Grenke

Die Leasingfirma hat digitale Unterlagen nicht korrekt aufbewahrt. Daher schritt die Finanzaufsicht ein.

Die Finanzaufsicht Bafin hat gegen das Leasingunternehmen Grenke eine Geldstrafe von 12 500 Euro verhängt. Grenke habe bei der Aufbewahrung von Aufzeichnungen aus einem Videoidentifizierungsverfahren gegen das Geldwäschegesetz verstoßen, teilte die Bafin am Montag mit.

Finanzdienstleister wie Grenke sind laut Bafin verpflichtet, Aufzeichnungen und sonstige Belege für die von ihnen erhobenen Angaben und eingeholten Informationen für mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Das regelt das Geldwäschegesetz. Dass diese Informationen verfügbar sind, sei essenziell für eine wirksame Geldwäscheprävention - vor allem, wenn die Kundschaft durch das Online-Verfahren Videoident identifiziert werde.

Die Bafin hatte 2021 bei Grenke nach einer Sonderprüfung bereits Schwachstellen bei der Geldwäsche-Prävention bemängelt und die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation angemahnt.

Grenke war vom Leerverkäufer Fraser Perring mit massiven Vorwürfen unter anderem zu Betrug, Bilanzfälschung und Geldwäsche überzogen worden. Neben den von Grenke selbst beauftragten Wirtschaftsprüfern hatte sich die Bafin eingeschaltet. Grenke räumte seinerzeit Fehler in seiner Geschäftspolitik ein, sah sich vom Vorwurf der Geldwäsche aber entlastet. Die von der Bafin jetzt erst mitgeteilte Geldbuße ist nach Angaben der Finanzaufsicht seit März rechtskräftig.

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