Verwaltungsgericht:"Klimaschutz ist ein Menschenrecht"

Verwaltungsgericht befasst sich mit der Klimapolitik

Rechtsanwältin Roda Verheyen im Verhandlungssaal des Berliner Verwaltungsgericht.

(Foto: dpa)
  • Drei Bauernfamilien sind vor dem Berliner Verwaltungsgericht mit einer Klimaklage gegen die Bundesregierung gescheitert.
  • Die Kläger wollten die Bundesregierung über das Gerichtsurteil zu mehr Klimaschutz bringen.
  • Grundlage der Klage waren die Klimaziele der Bundesregierung 2007, wonach bis 2020 40 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 ausgestoßen werden sollen.

Von Tobias Bug, Berlin

Der Andrang vor dem Berliner Verwaltungsgericht war groß. So groß, dass der Plenarsaal erstmals nicht ausreichte, um alle interessierten Besucher zu fassen. Kein Wunder, ein Novum für Deutschland wurde verhandelt: Lässt sich Klimaschutz rechtlich einfordern?

Die Bundesregierung stand an diesem Tag wegen unzureichenden Klimaschutzes vor Gericht. Mit dem "Aktionsprogramm Klima 2020" hatte die damalige Bundesregierung 2007 das Ziel ausgerufen, die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent unter das Niveau von 1990 zu drücken. Weil die Regierung ihr Klimaziel 2020 allerdings verfehlen wird, sehen sich nun drei Landwirtsfamilien aus dem Alten Land in Niedersachsen, von der Insel Pellworm in Schleswig-Holstein und aus der Lausitz in Brandenburg in ihren Grundrechten verletzt. Gemeinsam mit der Umweltschutzorganisation Greenpeace wollten sie einklagen, dass die Bundesregierung ihre formulierten Klimaziele auch einhält. Das Verwaltungsgericht lehnte die Klage allerdings ab. Die Kläger seien nicht klagebefugt, hieß es in der Begründung von Richter Hans-Ulrich Marticke.

Die Anwältin der Kläger, Roda Verheyen, war vor Verhandlungsbeginn gut aufgelegt. "Wir haben schon so viel Zeit verloren auf dem Weg zum Klimaziel, da kann sich das Gericht auch noch die fünf Minuten Zeit lassen", scherzte sie, bevor die Verhandlung mit leichter Verspätung begann. Richter Marticke ließ jedoch schon in seiner rechtlichen Erörterung des Falls an einigen Stellen durchblicken, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg hat. "Mit dieser Klage werden die Grenzen der Befugnisse des Verwaltungsgerichtes ausgetestet", sagte er.

In der Verhandlung kamen auch die klagenden Landwirte zu Wort. Nicht jedoch, ohne vom Richter darauf hingewiesen zu werden, wie ungewöhnlich das sei. Denn in der Prozessordnung des Verwaltungsgerichts ist das so nicht vorgesehen. Bei seinem Plädoyer berichtete Jörg Backsen, Rindermastbauer auf der Nordseeinsel Pellworm, vom extremen Wetter: "Der nasse Winter 2017 und der Dürresommer 2018 haben zu Wachstumsstörungen unserer Futterpflanzen geführt." Der Gewinn sei um knapp 40 Prozent eingebrochen.

Lukas Lütke Schwienhorst hatte besonders mit der Hitze zu kämpfen. Er und sein Vater führen einen Milchviehbetrieb in Vetschau im Spreewald. "Beim Futter hatten wir vergangenes Jahr Ernteeinbußen von knapp 50 Prozent", so Lütke Schwienhorst. Und die Bäume auf dem Hof von Obstbauer Claus Blohm im Alten Land litten wegen der gestiegenen Temperaturen unter Schädlingsbefall. "Ich musste deshalb vier Hektar Kirschbäume roden", sagte er mit zitternder Stimme. Auch die Apfelbäume seien befallen und litten unter der Sonne.

Rechtsanwältin Verheyen griff in ihrem Plädoyer die Situation der Landwirte immer wieder auf. Deren Existenz sei bedroht - durch unzureichenden Klimaschutz der Regierung. Mit dem Verfehlen des Klimaschutzziels greife der Staat ein in die Grundrechte der Landwirte auf körperliche Unversehrtheit, freie Berufswahl und Eigentum. Die Bundesregierung sei verpflichtet, die Rechte der Bürger zu schützen. "Klimaschutz ist ein Menschenrecht", so Verheyen. Nach ihrer Auffassung seien die Ziele des Klima-Aktionsprogramms 2020, das die Bundesregierung 2007 vorgestellt hatte, bindend. In den vergangenen zwölf Jahren sei das Ziel immer wieder in Beschlüssen wiederholt worden, so Verheyen, "Durch dieses Handeln wurde das Klimaschutzziel verfestigt."

Die Klage verstoße gegen die Gewaltenteilung und die Demokratie.

Dem widersprach der Anwalt der Bundesregierung, Anno Oexle. "Das 40-Prozent-Ziel ist nicht bindend", sagte er. Die Bundesregierung nehme zwar den Klimaschutz ernst, doch habe sie in ihren Maßnahmen einen Handlungsspielraum. Ein Gericht könne die Regierung nicht zu konkreten Maßnahmen des Klimaschutzes verpflichten, sagte Oexle. Die Klage sei unzulässig, weil sie gegen die Prinzipien der Gewaltenteilung und der Demokratie verstießen. Die heutige Regierung sei zudem nicht an die Beschlüsse früherer Bundesregierungen gebunden. Sie dürfe diese Beschlüsse ändern.

In der Urteilsverkündung folgte der Richter den Ausführungen des Regierungsanwalts Oexle. "Die Handlungsspielräume der Bundesregierungen müssen respektiert werden", so Richter Marticke, der die Landwirte um Verständnis bat. Dabei hat die Klage ein erfolgreiches Vorbild: Die Organisation Urgenda zog ebenso gegen die niederländische Regierung vor Gericht und war in zwei Instanzen erfolgreich. Der niederländische Staat wurde zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 25 Prozent gegenüber 1990 verpflichtet.

Beide Klagen hatten sich in ihrem Mandat auf die gleichen europäischen Menschenrechtskonventionen berufen. Doch deutsches Recht und niederländisches Recht unterscheiden sich in einem entscheidenden Punkt. Die deutschen Landwirte sind nicht klageberechtigt, da sie sich nicht auf unmittelbare Rechte berufen können. Die Prozessordnung sieht allerdings die Möglichkeit einer Berufung vor. In diesem Fall wurde sie auch zugelassen - zum Oberverwaltungsgericht, um grundlegende Fragen zu klären, wie es hieß.

Rechtsanwältin Verheyen ließ nach Urteilsverkündung offen, ob sie mit ihren Mandanten in Revision gehen würde. "Wir verlassen die Verhandlung heute mit einem weinenden und einem lachenden Auge", sagte sie. Zwar hätten sie "im Ergebnis nicht gewonnen", doch habe das Gericht bestätigt, dass Menschenrechte durch unzureichenden Klimaschutz beeinträchtigt würden. Das Urteil wäre auf keinen Fall eine generelle Absage für solche Klagen. Das Gericht habe allein mit der Verhandlung der Klage die Anliegen ihrer Mandanten ernst genommen. Es habe sich nur nicht in der Lage gefühlt, die Regierung zur Einhaltung des Klimaschutzzieles zu verpflichten.

Hinweis der Redaktion: In der ersten Fassung dieses Artikels hieß es, dass Dominik Lück der Anwalt der Regierung gewesen sei. Das ist nicht richtig. Die Bundesregierung wurde von Anno Oexle vertreten.

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