Süddeutsche Zeitung

Kartellamt:Google soll Maps nicht mehr mit dem Play-Store verkaufen dürfen

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Autohersteller können Googles Kartendienst nur zusammen mit dem App-Store und dem hauseigenen Sprachassistenten erwerben. Das Kartellamt will diese Praxis nun verbieten.

Das Bundeskartellamt will den Verkaufspraktiken von Google für den Kartendienst Google Maps einen Riegel vorschieben. Die Praxis, Lizenzen für die Karten zum Einsatz in Navigationssystemen nur zusammen mit dem App-Store Google Play und dem Sprachassistenten Google Assistant an die Autobauer zu verkaufen, blockiere andere Anbieter, erklärten die Wettbewerbshüter am Mittwoch in Bonn. "Wir sehen es insbesondere kritisch, wenn Google Dienste für Infotainmentsysteme nur gebündelt anbietet, weil sich dadurch die Chancen der Wettbewerber verringern, konkurrierende Dienste zu vertreiben", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Das Kartellamt habe vor, dem Google-Mutterkonzern Alphabet dieses Vorgehen zu untersagen, hieß es in der Mitteilung. Dieser bekommt zunächst aber noch Gelegenheit, sich dazu zu äußern.

Die EU-Kommission arbeitet zurzeit an der Umsetzung des Digital Markets Act, nach dem große Online-Plattformen europaweit einer besonderen Aufsicht unterliegen. Google verstoße mit der Bündelung gegen die Vorschriften der neu geschaffenen Bestimmungen im Wettbewerbsrecht, die auf die Marktmacht von Digitalkonzernen abzielen, erklärte Mundt. Der US-Konzern könne damit seine führende Position bei digitalen Karten auf andere Märkte ausweiten und die Konkurrenz behindern. Auch die Auflage, die Google-Dienste in den Auto-Infotainment-Bildschirmen vor anderen Apps anzuzeigen, und die mit einigen Autobauern vereinbarte Beteiligung an den Werbeerlösen sieht das Kartellamt kritisch.

Google habe solche Praktiken bereits etwa bei Smartphones erfolgreich eingesetzt, um die Konkurrenz zu verdrängen. Das Kartellamt hat Google wegen der Kartendienste bereits seit einem Jahr auf dem Radar. Damals ging es um Vorgaben von Alphabet, Google Maps in Anwendungen für Lkw und Lieferdienste nicht mit Diensten konkurrierender Anbieter zu kombinieren. Das mache es diesen schwer, leistungsfähige Alternativen zu Google Maps zu entwickeln, rügte die Bonner Behörde. Die Beteiligten hätten sich inzwischen dazu geäußert. Das Kartellamt erwäge aber weiterhin, solche Beschränkungen zu verbieten.

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