Auch deutsche Kunden des Google-Anzeigenprogramms AdWords können eine Entschädigung erhalten.
Die Entschädigung für Klickbetrug verdanken die Geschädigtem einem Vergleich beim Circuit Court of Miller County in Arkansas.
Die Kläger hatten argumentiert, dass Google keine angemessenen Maßnahmen ergriffen habe, um Klickbetrug und andere ungültige oder missbräuchliche Klicks auf Online-Anzeigen erkennen und verhindern zu können.
Deshalb habe Google die Verträge mit den Anzeigekunden verletzt, sich ungerechtfertigt bereichert und verbotene Absprache betrieben.
Wenn Werbekunden bei Suchmaschinen wie Google oder Yahoo Anzeigen kaufen, zahlen sie jedes Mal einen bestimmten Preis, wenn jemand auf diese Anzeige klickt. Konkurrierende Unternehmen setzen mitunter Softwareprogramme ein, so genannte Klickbots, um diese Klickraten zu erhöhen.
Klicken sie eine Anzeige für 3 Euro an einem Tag nur zehnmal an, entsteht pro Monat bereits ein Schaden von 900 Euro. Sie verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil, indem sie mit falschen Klicks das Werbebudget des Mitbewerbers aufzehren.
Suchmaschinen identifizieren Klickbetrug etwa an wiederholten Klicks, die von derselben IP-Adresse stammen. Auch statistische Methoden können ungewöhnliche Klickhäufungen ausfiltern. Verdächtige Klicks stellen die Suchmaschinen nicht in Rechnung.
Der Erstattungsanteil liegt bei seriösen Werbeunternehmen bei etwa einem Prozent. In einer schriftlichen Stellungnahme bezeichnete Google den jetzt erzielten Vergleich als "fair": "Wir glauben, dass der Prozentsatz ungültiger Klicks, der möglicherweise nicht entdeckt werden kann und für den Werbetreibende zahlen mussten, sehr klein ist."
Google treffe proaktiv Maßnahmen, um ungültige Klicks auszufiltern, bevor sie den Werbekunden in Rechnung gestellt werden. Dafür setze Google "Top-Ingenieure" ein.
Gleichwohl wies Google die Anschuldigungen der Kläger zurück und behauptete, dass alle von Sammelklägern erhaltenen Zahlungen rechtmäßig und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurden und dass keine Verträge verletzt worden seien.
Die 90 Millionen US-Dollar sollen nun abzüglich der Anwaltskosten von maximal 30 Millionen US-Dollar an alle Beteiligten in Form von Werbegutschriften verteilt werden. Dies betrifft alle Kläger, die seit Anfang 2002 Werbeanzeigen im Internet von Google gekauft haben.
Die Kläger hatten Google-Werbekunden weltweit angeschrieben und sie auf die geplante Sammelklage aufmerksam gemacht. Auch das deutsche Unternehmen 44u Marketing oHG war von den Klägern angeschrieben worden, um sich an der Sammelklage zu beteiligen.
Lothar Wuth zu dem bei 44u entstandenen Schaden durch Klickbetrug: "Der finanzielle Schaden hielt sich bei uns bis Ende 2003 noch im Rahmen, nach unseren Daten zwischen vier und sechs Prozent. Explosionsartig steigerte sich der Klickbetrug bei unseren US-Kampagnen ab September 2003 und bei EU- und Deutschland-Kampagnen ab Februar 2004 mit der Einführung von Adsense."
Google ermöglicht Website-Betreibern mit dem Programm Adsense auf ihren Seiten Google-Anzeigen zu veröffentlichen. Das Unternehmen entschied sich jetzt gegen die Teilnahme an der Sammelklage, um sich rechtliche Schritte gegen Google in Zukunft offen zu halten.
Die E-Mail der Kläger mit dem Betreff "Important Legal Notice Regarding Your Google AdWords Account" dürfte wegen des englischen Titels allerdings bei vielen deutschen Adressaten im Papierkorb gelandet sein.
Dabei ist sie höchst relevant: Treten die Werbekunden der Sammelklage bei, indem sie auf das Schreiben nicht reagieren, wird ihnen ein Teil des entstandenen Schadens erstattet. Dafür müssen sie lediglich ein Anspruchsformular ausfüllen. Damit verzichten sie aber auch auf künftige rechtliche Schritte.
Sie können aber auch der Sammelklage bewusst nicht beitreten. Damit halten sie sich alle Rechte gegenüber Google für eine mögliche weitere Klage offen. Geschädigte können das Anspruchsformular im Zeitraum von 19. Juni bis 4. August 2006 über die Website www.clicksettlement.com einreichen.
Hier müssen sie angeben, welcher Anteil ihrer Werbung von Klickbetrug betroffen war.