Android-Smartphones:Rekordstrafe gegen Alphabet bestätigt

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Ein Android-Maskottchen steht vor der Firmenzentrale des Google-Betreibers Alphabet in Kalifornien. Der Konzern hat seine Klage gegen die EU weitgehend verloren. (Foto: Christoph Dernbach/dpa)

EU-Richter reduzieren den Milliardenbetrag nur minimal. Die Kommission hat ihn verhängt, weil Google Handy-Nutzern seine Suchmaschine aufgedrängt hatte.

Von Björn Finke, Brüssel

Das Gericht der EU hat eine Rekordstrafe der Brüsseler Kommission gegen den Google-Konzern Alphabet weitgehend bestätigt. Am Mittwoch wiesen die Richter in Luxemburg die Klage der Kalifornier im Wesentlichen ab. Sie verringerten lediglich das Bußgeld wegen Wettbewerbsbeschränkungen von 4,3 auf 4,1 Milliarden Euro. Die zuständige Kommissions-Vizepräsidentin Margrethe Vestager wird die Entscheidung mit Erleichterung zur Kenntnis nehmen, nachdem die Richter in diesem Jahr hohe Strafen der Wettbewerbshüter gegen die amerikanischen Halbleiterproduzenten Intel und Qualcomm aufgehoben haben.

Google wurde vor vier Jahren zu dem Bußgeld verdonnert, weil das Unternehmen, das inzwischen Alphabet heißt, Handy-Hersteller unter anderem gezwungen hatte, seine Suchmaschine und seinen Webbrowser vorzuinstallieren. Nur Produzenten, die dieser Anweisung folgten, durften auch den wichtigen App-Store von Google auf den Telefonen einrichten. Das ist jenes Portal, über das Kunden neue Programme herunterladen können und ohne das die Handys wenig nutzen. In der EU laufen die meisten Smartphones mit Googles Betriebssystem Android.

Google habe mit diesen Knebelverträgen seine marktbeherrschende Stellung bei Suchmaschinen und damit seine Werbeerlöse auf unlautere Art absichern wollen, argumentierte die Kommission. Die Richter schlossen sich dieser Auffassung an. Alphabet kann nun Berufung bei der höchsten Instanz einlegen, dem Europäischen Gerichtshof. Bereits vor einem Jahr bestätigte das Gericht erster Instanz eine andere Milliarden-Geldbuße der Kommission gegen Alphabet. Hier ging es darum, dass Google bei der Anzeige von Suchergebnissen sein eigenes Angebot - einen Preisvergleichsdienst für Waren - bevorzugt hatte, zum Nachteil anderer Preisvergleichsdienste.

Kommt das Urteil zu spät?

Monique Goyens, die Chefin des EU-Dachverbands der Verbraucherzentralen (BEUC), nannte das Urteil "bedeutend, weil es bestätigt, dass Europas Verbraucher auf ihren Handys und Tablets echte Auswahl zwischen Suchmaschinen und Browsern haben müssen". Der CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab klagte aber, der Richterspruch komme "viele Jahre zu spät".

Ein neuer wegweisender EU-Rechtsakt, das Gesetz über digitale Märkte, auf Englisch abgekürzt als DMA, soll das Vorgehen der Kommission gegen unfaire Tricks mächtiger Digitalkonzerne deutlich beschleunigen. Die Verordnung erlaubt es der Kommission, Internetplattformen wie Google besondere Verhaltensvorschriften zum Schutz kleinerer Konkurrenten aufzuerlegen.

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